Für Dich gesorgt: Das Mutterschutzgesetz

Mutterschutzgesetz

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Welche Schutzregeln für schwangere Frauen und Mütter gibt es?

  • Für schwangere Frauen gibt es spezielle Regelungen – zum Beispiel für die Arbeitsplatzgestaltung und die Arbeitszeiten.
  • Während der Schwangerschaft bis zu 16 Wochen nach der Geburt besteht Kündigungsschutz.
  • Nach der Geburt ihres Kindes erhalten Mütter Mutterschaftsurlaub mit Lohnfortzahlungen.

Schwanger am Arbeitsplatz: Was muss ich beachten? – Mach den Selbsttest!

Im weiteren Artikel findest Du außerdem nähere Informationen zu den verschiedenen Schutzmaßnahmen.

Schwanger am Arbeitsplatz: Was muss ich beachten? - Dein Selbsttest

Dich beschäftigen im Moment Fragen bezüglich Deiner Schwangerschaft und Deiner Arbeit. Es ist vermutlich nicht einfach, einen Überblick über die beruflichen Regelungen zu bekommen. Klick an, welche Themen Dich interessieren: ➡️ Sieben Fragen & sieben Antworten direkt auf Deinen Bildschirm!
Grundsätzlich gilt: Wegen der Schwangerschaft dürfen Dir im Beruf keine Nachteile entstehen!

Für wen gilt das Mutterschaftsgesetz?

Das Mutterschaftsgesetz gilt für werdende und stillende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Der gesetzliche Grundschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft. Das gilt also zum Beispiel auch für Teilzeitbeschäftigte, für Frauen, die im Betrieb ihres Mannes arbeiten oder selbstständig Erwerbende, wenn dieser Status behördlich festgestellt wurde. Bei Werkstudentinnen, Aushilfs- und Gelegenheitsarbeiten kommt es auf den konkreten Arbeitsvertrag an.

Es ist also nicht entscheidend, welchen Familienstand oder welche Staatsangehörigkeit Du hast, sondern allein Deine Beschäftigung an einem Arbeitsplatz in der Schweiz ist das Kriterium für die Anwendung der Mutterschaftsversicherung.

    Was ist konkret geregelt?

    Ein besonders wichtiger Aspekt des Mutterschutzgesetzes ist der Kündigungsschutz.

    Darüber hinaus nimmt das Mutterschutzgesetz verschiedene Faktoren in den Blick, die auf eine Schwangerschaft gesundheitliche Auswirkungen haben können. Dies sind vor allem die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeiten.

    ➡️ Über das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO findest Du alle Infos sowie eine Broschüre zu diesem Thema.

    Kündigungsschutz

    Der Kündigungsschutz gilt für schwangere Frauen während der Schwangerschaft und bis zu 16 Wochen nach der Geburt. Selbst wenn Du gekündigt werden solltest und zu diesem Zeitpunkt nicht wusstest, dass Du schwanger bist, kann die Kündigung zurückgezogen werden.

    Bei einer Tot- oder Fehlgeburt ist der gesetzliche Kündigungsschutz von 16 Wochen gültig, wenn mindestens die 23. Schwangerschaftswoche erreicht worden ist.


    Vom Kündigungsschutz ausgenommen sind Arbeitnehmerinnen, die noch in der Probezeit sind.

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    Gestaltung des Arbeitsplatzes

    In einer Risikobeurteilung muss der Arbeitgeber den besonderen Schutzbedarf der Frau und des Kindes berücksichtigen. Ein Arbeitsmediziner oder eine andere fachlich kompetente Person hat meistens schon geprüft, ob in Deinem Betrieb Prozesse und Aufgaben stattfinden, die für Schwangere ungeeignet sind. (Download: Art. 63 ArGV 1)

    Deshalb muss der Arbeitgeber während der Schwangerschaft und bis zum Ende der Stillzeit Deinen Arbeitsplatz einschliesslich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einrichten, dass Du vor Gefährdungen für die Gesundheit ausreichend geschützt bist.

    🔎 Beispiel: Schweres Heben und Akkordarbeit etwa sind laut Mutterschutzgesetz verboten.

    Kann der Arbeitgeber keinen gleichwertigen Ersatz anbieten und Dich nicht ausreichend schützen, kannst Du Dich freistellen lassen. In diesem Fall erhältst Du 80 Prozent Deines Gehalts.

    Bei Deiner Tätigkeit muss es ausserdem die Möglichkeit geben, die Arbeit zu unterbrechen, Dich hinzusetzen und Dich gegebenenfalls auch einmal hinzulegen. Konkret könnte das z.B. durch einen Ruheraum mit Sofa oder ähnlichem geschehen, den Du in der Schwangerschaft zum Ausruhen benutzen darfst.

    ℹ️ Wichtig: Dein Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Du Deinen Arbeitsplatz auch jederzeit verlassen kannst, wenn das aus gesundheitlichen Gründen nötig wird. Manchmal kann es deswegen wichtig sein, dass die schwangere Frau nicht alleine arbeitet.

    ❗️Bleibst Du direkt zu Hause, weil Du trotz der oben genannten Schutzmassnahmen nicht arbeiten kannst, musst Du wie üblich im Vorfeld Deinen Arbeitgeber informieren und ein Arztzeugnis vorlegen. Sonst bekommst Du womöglich keinen Lohn. (Weitere Informationen Download Broschüre)

    Arbeitszeiten


    • Überzeit und Nachtarbeit: Grundsätzlich dürfen schwangere und stillende Frauen die täglich vereinbarte Arbeitszeit nicht überschreiten und keine Überzeit machen. Wer Nachtarbeit leitet, sollte eine gleichwertige Ersatzarbeit zwischen 20 und 6 Uhr angeboten bekommen. Spätestens acht Wochen vor der Entbindung dürfen Schwangere nicht mehr nachts beschäftigt werden.
    • Dauer der Arbeitszeit und Absenzen: Eine schwangere Frau darf am Tag nicht mehr als neun Stunden arbeiten. Bei hauptsächlich stehenden oder gehenden Tätigkeiten darf eine Schwangere ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat höchstens vier Stunden arbeiten. Ausserdem hast Du in dem Fall ab dem vierten Schwangerschaftsmonat Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von zwölf Stunden und zusätzliche Pausen von zehn Minuten alle zwei Stunden.
    • Beschäftigungsverbot: Wenn der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmassnahmen nicht richtig umsetzen kann oder die schwangere Frau anderweitig gefährdet ist, kann der Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilen. Dein Arzt gibt dann auch an, wie lange das Beschäftigungsverbot gelten soll.

    ℹ️ Übrigens: Für die üblichen Vorsorgeuntersuchungen und weitere schwangerschaftsbedingte Hebammen- und Arzttermine muss Dein Arbeitgeber Dich in der Schwangerschaft von der Arbeit freistellen, wenn Du keinen Termin ausserhalb Deiner Arbeitszeiten bekommen kannst. Wichtig ist es, ein Arztzeugnis vorzulegen. Ansonsten ist der Arbeitslohn nicht in jedem Fall garantiert.

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    Durch die Regelungen des Mutterschutzes soll für Dich und Dein Kind gut gesorgt werden. Wenn es Dir mit den Bedingungen nicht gut geht, ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber jederzeit möglich.

    Mutterschaftsversicherung nach dem Entbindungstermin

    Der Mutterschaftsurlaub

    Mit der Geburt beginnt der Urlaubsanspruch – unabhängig davon, wie lange die Schwangerschaft dauert.
    In der Schweiz erhältst Du einen entschädigten 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub. Diesen musst Du am Stück und direkt nach der Geburt beziehen.

    Als „frischgebackene“ Mutter besteht für Dich und Dein Baby eine gesetzliche Schutzfrist, in der Du nicht arbeiten darfst. Das absolute Arbeitsverbot bezieht sich auf die ersten acht Wochen nach der Niederkunft. Danach darf eine Mutter auf eigenen Wunsch wieder arbeiten – der Arbeitgeber darf sie jedoch nicht dazu drängen.

    Nach einer Totgeburt, oder wenn das Kind nach der Geburt stirbt, hat eine Frau Recht auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, wenn sie mindestens in der 23. Schwangerschaftswoche war.

    💡Übrigens: Seit dem 01.01.2021 können Väter 10 Tage Vaterschaftsurlaub in den ersten 6 Lebensmonaten des Kindes nehmen. Große Firmen verlängern diesen gesetzlichen Zeitraum nach Absprache.

    Eine vergleichbare Regelung mit Elternzeit wie in anderen Ländern (beispielsweise Deutschland oder Österreich) gibt es in der Schweiz leider nicht. 
Vielleicht kommst Du aus einem anderen Land und arbeitest in der Schweiz? Hier kannst Du mehr hinsichtlich Deiner Situation als „Grenzgänger“ erfahren: Grenzgänger.ch



    ⁉️ Du bist besorgt, wie Du nach dem Mutterschaftsurlaub alles hinbekommen kannst? Familie, Beruf und Kinderbetreuung stellen Dich vor Fragen? 
Dann nimm gerne Kontakt mit uns auf. Eine Beraterin unterstützt Dich gerne auf der Suche nach Unterstützung und einem Weg, der zu Dir passt!

    Mutterschaftsentschädigung

    Während des Mutterschaftsurlaubes erhält eine Frau in der Schweiz Lohnersatz: Dieser heißt „Mutterschaftsentschädigung“. Er beträgt 80 Prozent des Gehalts – aber maximal 220 Franken pro Tag. Sobald Du die Arbeit wiederaufnimmst, erlischt dieser Anspruch natürlich wieder.

    Falls Du zum Beispiel vor der Geburt unbezahlten Urlaub bezogen oder das Arbeitspensum reduziert hast, solltest Du Deinen Fall prüfen lassen.

    Beziehst Du vor der Geburt Taggeld aus der ALV-, Kranken-, Unfallversicherung oder einer anderen Sozialeinrichtung, dann löst die Mutterschaftsentschädigung die anderen Taggelder ab.

    ➡️ Die Mutterschaftsentschädigung kannst Du als Angestellte über die zuständige AHV-Ausgleichskasse über den Arbeitgeber beantragen. Für alle anderen gilt, sich direkt an die jeweilige AHV-Ausgleichskasse zu wenden.

    Noch Fragen oder Sorgen?

    Der Gesetzgeber möchte durch das Mutterschutzgesetz dafür sorgen, dass es Dir und Deinem Kind auch bei der Arbeit gut geht und Ihr vor Schädigungen und Gefährdungen möglichst gut geschützt seid. Grundsätzlich möchte Dein Arbeitgeber das sicher auch!

    Daher kann es ratsam sein, das Gespräch mit Deinem Chef zu suchen. Denn natürlich können alle im Mutterschutzgesetz verankerten Rechte und Regelungen nur eingehalten werden, wenn Dein Arbeitgeber überhaupt von Deiner Schwangerschaft weiss.

    Der Gesetzgeber möchte durch das Mutterschutzgesetz dafür sorgen, dass es Dir und Deinem Kind bei der Arbeit gut geht und ihr vor Schädigungen und Gefährdungen möglichst gut geschützt seid. Grundsätzlich möchte Dein Arbeitgeber dies sicher auch!

    Daher kann es ratsam sein, das Gespräch mit Deinem Chef zu suchen. Denn natürlich können alle im Mutterschutzgesetz verankerten Rechte und Regelungen nur eingehalten werden, wenn Dein Arbeitgeber überhaupt von Deiner Schwangerschaft weiß.

    Natürlich ist es manchmal nicht ganz einfach, die eigene Situation am Arbeitsplatz genau einzuordnen und dann dem Arbeitgeber gegenüber vertreten zu können.

    Vielleicht wünschst Du Dir ein Gespräch mit jemandem, der mit diesem Thema Erfahrung hat oder es gibt etwas, das Dir in Deiner ganz individuellen Situation noch Sorgen oder Kopfzerbrechen bereitet?

    • 👩‍💻 Gerne überlegen die Beraterinnen von Pro Femina e.V. wir mit Dir gemeinsam, wie Du Deinem konkreten Fall jetzt am besten vorgehen kannst: Zum Kontaktformular!
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    • Wenn Du weitere Sorgen hast und vor der Frage stehst, „Abtreiben – ja oder nein?", sind wir ebenfalls für Dich da – ⚖️ Hier geht es zum Abtreibungstest mit Sofort-Auswertung

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