Angst um den Job: Kündigung in der Schwangerschaft

Darf man eine schwangere Frau kündigen?

  • Schwangere Frauen sind in besonderer Weise geschützt und dürfen bis auf wenige Ausnahmefälle nicht gekündigt werden (Entlassungsverbot).
  • Das Entlassungsverbot gilt von Beginn der Schwangerschaft bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes.
  • Wenn Du gekündigt worden bist und bei Deiner Kündigung schon schwanger warst, ohne es gewusst zu haben, gilt das Entlassungsverbot trotzdem.

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Besonderes Kündigungsverbot in der Schwangerschaft

Es gibt eine gute Nachricht: In fast allen Fällen bist Du durch das Gesetz Nr. 151/2001 zum Mutterschutz und zur Mutterschaftshilfe vor einer Kündigung geschützt, wenn Du schwanger bist. Es besteht ein Kündigungsverbot für Deinen Arbeitgeber.

Dieser Kündigungsschutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft gilt auch…

  • während der Ausbildung
  • bei einem befristeten oder Zeitvertrag
  • bei Anstellung in der öffentlichen Verwaltung
  • bei Anstellung bei einem privaten Arbeitgeber
  • bei Anstellung bei einer Genossenschaft

Das Mutterschutzgesetz dient dazu, Dich vor psychischem Druck einer Kündigung zu bewahren und Dir nach der Entbindung eine gewisse wirtschaftliche Sicherheit zu geben.

Dauer des Kündigungsschutzes

Der Schutz vor Kündigung beginnt mit dem Eintritt der Schwangerschaft und endet, wenn das Kind ein Jahr alt ist. Mit dem Ende dieser Frist kann Dir dann wieder nach den vertraglich geregelten oder gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.

Wenn Du nach dem obligatorischen Mutterschaftsurlaub auch noch freiwilligen Elternurlaub nehmen möchtest, verlängert sich das Entlassungsverbot bis zum Ende des Elternurlaubes.

Gekündigt und jetzt schwanger – was tun?

Auch wenn Du erst nach der Kündigung erfahren hast, dass Du bei der Kündigung bereits schwanger warst, oder wenn Dein Chef Dir gekündigt hat, weil er es nicht wusste, kannst Du das Entlassungsverbot geltend machen. Folgende Schritte kannst Du dann gehen:

1. Arbeitgeber informieren

Wenn Dein Chef zum Zeitpunkt der Kündigung noch nichts von Deiner Schwangerschaft wusste, so solltest Du ihm so schnell wie möglich mitteilen, dass Du schwanger bist.
Am besten machst Du das (auch) schriftlich. Es ist außerdem sinnvoll, ein ärztliches Attest beizufügen, das Deine Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung belegt.

Dadurch wird die bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam.

2. Der Kündigung widersprechen

Spricht Dein Arbeitgeber trotz Deiner Schwangerschaft eine Kündigung aus, kannst Du die Kündigung anfechten.

Du solltest der Kündigung schriftlich widersprechen und dabei auch den Arbeitgeber zur Rücknahme der Kündigung auffordern. Das muss innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Kündigungsschreibens geschehen. Dafür brauchst Du nicht unbedingt einen Anwalt, Du kannst das Schreiben auch selbst verfassen. So signalisierst Du, dass Du gerne weiter in diesem Betrieb arbeiten möchtest.

3. Klage beim Arbeitsgericht erheben

Du kannst Dich auch an die Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um die Kündigung anzufechten. Der Rechtsanwalt muss den Widerspruch innerhalb von 180 Tagen nach Absendung des Kündigungsschreibens bei Gericht einreichen, um einen Zivilprozess einzuleiten.

❗️Wichtig: Bei all dem musst Du zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger gewesen sein. Ob Du selbst schon von der Schwangerschaft wusstest oder nicht, spielt dagegen keine Rolle.

Erfährst Du selbst erst später von Deiner Schwangerschaft, so solltest Du Deinen Arbeitgeber schnellstmöglich in Kenntnis setzen.

Ausnahmefälle: Gründe für eine Kündigung in der Schwangerschaft

Im Allgemeinen hat der Arbeitgeber also fast keine Möglichkeit, Dein Arbeitsverhältnis zu beenden, bevor das Kind ein Jahr alt ist. Es gibt jedoch auch Ausnahmen…

  • wenn Dein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet oder der Betrieb stillgelegt wird (Betriebsschließung),
  • wenn Deine Stelle, für die Du eingestellt wurdest, aufgehoben wird,
  • wenn Du eine besonders schwere Pflichtverletzung begehst,
  • wenn die Probezeit negativ ausfällt

Eine solche Kündigung in der Schwangerschaft bzw. innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes darf aber nichts mit der Schwangerschaft/dem Kind selbst zu tun haben. Andernfalls kannst Du Widerspruch einlegen.

Sonderfall: Befristeter Vertrag

Auch wenn Du in einem befristeten Arbeitsverhältnis arbeitest, stehst Du unter Kündigungsschutz, wenn Du schwanger bist. Allerdings läuft Dein Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft ganz normal weiter und endet zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist deswegen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gar nicht nötig.

Selbst kündigen in der Schwangerschaft

Du darfst in der Schwangerschaft ohne Weiteres von Dir selbst aus kündigen. Denn das Kündigungsverbot in der Schwangerschaft gilt nur für den Arbeitgeber. Allerdings bist Du verpflichtet, die für Dich geltenden gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten.

Eine solche Eigenkündigung solltest Du aber gut abwägen - denn mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hast Du auch keinen Anspruch mehr auf Mutterschafts- und Elternurlaub. Zudem musst Du bestimmte Regeln einhalten, um den Zugang zum NASPI (Neue Sozialversicherung für Beschäftigung) für Arbeitnehmer nicht zu verlieren.

Somit ist es in den seltensten Fällen sinnvoll, selbst zu kündigen. Wichtig ist es, sich vor einer Kündigung unbedingt gut zu informieren, weil diese nicht rückgängig gemacht werden kann.

ℹ️ Um den Anspruch auf NASPI bei einer Kündigung nicht zu verlieren, gibt es Voraussetzungen:

  • Eine Kündigung muss während der geschützten Mutterschaftszeit, d.h. während der Schwangerschaft (300 Tage vor dem mutmaßlichen Geburtstermin) bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes eingereicht werden.
  • Du musst in den vorangegangenen vier Jahren mindestens 13 Beitragswochen geleistet haben.
  • Die Kündigung wird vom Inspektionsdienst des Arbeitsministeriums bei dem regionalen Arbeitsinspektorat geprüft. Dies dient zur Sicherstellung, dass die Kündigung freiwillig ist und nicht vom Arbeitgeber erzwungen wurde.

ℹ️ Wenn gerade das Entlassungsverbot für Dich gilt, kannst Du dennoch selbst ohne Einhaltung der im Arbeitsvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist kündigen.

Wie werden die anderen reagieren?

Auch wenn Dir nicht gekündigt werden kann und Dein Arbeitsplatz somit sicher ist, macht es Dir möglicherweise Sorgen, dass Kollegen oder Vorgesetzte Deine Schwangerschaft nicht gut aufnehmen könnten.

Vielleicht war das Verhältnis schon zuvor nicht ganz einfach. Oder Dein Arbeitgeber setzt große Hoffnungen auf Dich, die mit einer Schwangerschaft dann erst einmal nicht wie geplant erfüllt werden können. Auch andere Fälle sind denkbar, in denen ein Chef nicht so positiv auf die große Neuigkeit reagiert.

👍🏼 Allerdings darfst Du Dir bewusst machen: Dein Arbeitgeber hat Dich eingestellt in dem Bewusstsein, dass Du schwanger werden kannst. Du brauchst also kein schlechtes Gewissen zu haben und darfst Dich gegen unfaire Behandlung zur Wehr setzen!

👩🏻‍💻 Solltest Du wegen Deiner Schwangerschaft bereits mit Problemen am Arbeitsplatz kämpfen, überlegen wir gerne mit Dir, wie Du nun vorgehen kannst. Auch wenn Du schon im Vorfeld alles einmal durchspielen oder verschiedene Möglichkeiten überlegen möchtest, darfst Du Dich bei den Beraterinnen von Pro Femina e.V. melden: 📩 zum Kontaktformular mit persönlicher Rückmeldung.

Wenn Du möchtest, kannst Du Dich auch mit allen anderen Fragen und Sorgen, die Dich rund um die Schwangerschaft momentan beschäftigen, an uns wenden.

Wir sind gern für Dich da!

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