Darf man einer schwangere Frau kündigen?
- Schwangere Frauen sind in besonderer Weise geschützt und dürfen bis auf wenige Ausnahmefälle nicht gekündigt werden (Kündigungsschutz).
- Der Kündigungsschutz gilt von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung.
- Wenn Du gekündigt worden bist und bei Deiner Kündigung schon schwanger warst, es aber nicht gewusst hast, gilt der Kündigungsschutz trotzdem.
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Grundsätzlich gilt: Wegen der Schwangerschaft dürfen Dir im Beruf keine Nachteile entstehen!
Besonderer Kündigungsschutz in der Schwangerschaft
Es gibt eine gute Nachricht: In fast allen Fällen bist Du durch das Mutterschutzgesetz vor einer Kündigung geschützt, wenn Du schwanger bist. Es besteht ein Kündigungsverbot für Deinen Arbeitgeber.
Dauer des Kündigungsschutzes
Der Schutz vor Kündigung beginnt mit dem Eintritt der Schwangerschaft und endet vier Monate nach der Geburt Deines Babys. Mit dem Ende dieser Frist kann Dir dann wieder nach den vertraglich geregelten oder gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.
Wenn Du nach der Geburt in Elternkarenz gehst oder Du einer Teilzeitbeschäftigung nachgehst, kann Dir bis vier Wochen danach nicht gekündigt werden.
Übrigens: Auch für den traurigen Fall einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche besteht ebenfalls der Kündigung- und Entlassungschutz.
Gekündigt und jetzt schwanger – was tun?
- Wenn Du erst nach der Kündigung erfahren hast, dass Du bei der Kündigung bereits schwanger warst,
- Oder wenn Dein Chef Dir gekündigt hat, weil er nichts von der Schwangerschaft wusste,
dann kannst Du den Kündigungsschutz geltend machen, indem Du Deinen Arbeitgeber informierst.
Du solltest ihm innerhalb von 5 Tagen (nach mündlichem Ausspruch oder schriftlicher Zustellung der Kündigung) mitteilen, dass Du schwanger bist.
Dies muss mindestens schriftlich (per Einschreiben) erfolgen, um sicherheitshalber ein ärztliches Attest beizufügen. So wird die bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam.
Entlassung durch gerichtliche Zustimmung
Nur wenn das Arbeits- und Sozialgericht der Entlassung zustimmt, kann die Kündigung wirksam werden. Dazu braucht es einen Entlassungsgrund, der dem Mutterschutzgesetz entspricht.
Nur in äußerst seltenen Fällen ist dies der Fall:
Ausnahmefälle: Gründe für eine Kündigung in der Schwangerschaft
Im Allgemeinen hat der Arbeitgeber fast keine Möglichkeit, Dein Arbeitsverhältnis zu beenden, sobald Du schwanger bist. Die einzigen Ausnahmen sind…
- wenn Dein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet oder der Betrieb stillgelegt wird (Betriebsschließung),
- wenn Du eine besonders schwere Pflichtverletzung begehst.
Eine solche Kündigung in der Schwangerschaft darf aber nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben und muss erst noch von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Gegen diese Zustimmung der Aufsichtsbehörde kannst Du Widerspruch einlegen.
❗️Wichtig: Eine Betriebsübernahme gilt nicht als Kündigungsgrund. Der Vertrag muss im neuen Betrieb weiterlaufen.
Und: Wenn ein still gelegter Betrieb innerhalb von vier Monaten nach der Geburt wieder besteht, kannst Du die Wiederaufnahme Deines Vertrages beantragen.
Sonderfall: Befristeter Vertrag
Wenn Dein befristetstes Arbeitsverhältnis wegen der Schwangerschaft beendet wird, so verstößt dies gegen das Gleichbehandlungesetz und kann innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung angefochten werden.
Dein Arbeitsverhältnis läuft ansonsten regulär aus. Allerdings ist durch die Fristenhemmung festgeschrieben, dass Du von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Mutterschutzfrist weiter angestellt bleibst.
➡️ Nähere Informationen zum befristeten Vertrag in der Schwangerschaft
Sonderfall: In der Probezeit
Vom Kündigungsschutz ausgenommen sind Dienstnehmerinnen, die noch in der Probezeit sind. Wirst Du in der Probezeit schwanger, bist Du allerdings nicht verpflichtet, Deinem Arbeitgeber das mitzuteilen.
Sollte Dein Arbeitgeber Dich während der Probezeit aufgrund Deiner Schwangerschaft kündigen, verstößt er gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Die Auflösung des Vertrages kannst Du innerhalb von 14 Tagen beim Arbeits- und Sozialgericht bekämpfen.
Selbst kündigen in der Schwangerschaft
Du darfst in der Schwangerschaft ohne Weiteres von Dir selbst aus kündigen. Denn das Kündigungsverbot in der Schwangerschaft gilt nur für den Arbeitgeber. Allerdings bist Du verpflichtet, die für Dich geltenden gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten.
Eine solche Eigenkündigung solltest Du aber gut abwägen – denn mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hast Du auch keine Ansprüche mehr gegenüber Deinem Arbeitgeber, wie das Wochengeld oder Kinderbetreuungsgeld.
Somit ist es in den seltensten Fällen sinnvoll, selbst zu kündigen. Wichtig ist es, sich vor einer Kündigung unbedingt gut zu informieren, weil diese nicht rückgängig gemacht werden kann.
Wie werden die anderen reagieren? 🗣
Auch wenn Dir nicht gekündigt werden kann und Dein Arbeitsplatz somit sicher ist, macht es Dir möglicherweise Sorgen, dass Kollegen oder Vorgesetzte Deine Schwangerschaft nicht gut aufnehmen könnten.
Vielleicht war das Verhältnis schon zuvor nicht ganz einfach. Oder Dein Arbeitgeber setzt große Hoffnungen auf Dich, die mit einer Schwangerschaft dann erst einmal nicht wie geplant erfüllt werden können. Auch andere Fälle sind denkbar, in denen ein Chef nicht so positiv auf die große Neuigkeit reagiert.
👍🏼 Allerdings darfst Du Dir bewusst machen: Dein Arbeitgeber hat Dich eingestellt in dem Bewusstsein, dass Du schwanger werden kannst. Du brauchst also kein schlechtes Gewissen zu haben und darfst Dich gegen unfaire Behandlung zur Wehr setzen!
Solltest Du wegen Deiner Schwangerschaft bereits mit Problemen am Arbeitsplatz kämpfen, überlegen wir gerne mit Dir, wie Du nun vorgehen kannst. Auch wenn du schon im Vorfeld alles einmal durchspielen oder verschiedene Möglichkeiten überlegen möchtest, darfst Du Dich bei den Beraterinnen von Pro Femina e.V. melden:
📩 Schreib einfach von Deiner Situation – zum Kontaktformula
Wenn Du möchtest, kannst Du Dich auch mit allen anderen Fragen und Sorgen, die Dich rund um die Schwangerschaft momentan beschäftigen, an uns wenden. Wir sind gern für Dich da!
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