Häufige Fragen: Wann ist eine Abtreibung kostenlos?

Mögliche Kostenübernahme bei einem Schwangerschaftsabbruch

Normalerweise muss ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland selbst gezahlt werden. Es gibt aber Ausnahmen, in denen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nicht selbst getragen werden müssen.

Die Krankenkasse übernimmt die Abtreibungskosten,

  1. wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstanden ist (kriminologische Indikation)
  2. oder wenn die Gesundheit der Frau durch die Fortsetzung der Schwangerschaft gefährdet wäre (medizinische Indikation).
  3. Zudem können die Kosten übernommen werden, wenn das Einkommen der schwangeren Frau zu gering ist. Für die Kostenübernahme werden das persönliche Einkommen der Frau (nicht das ihres Partners) und ihr Vermögen geprüft.

Ein Antrag auf eine Kostenübernahme kann bei jeder gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.

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