Wie ist die Gesetzeslage? Abtreibung: Medizinische Indikation

Medizinische Indikation

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Schwangerschaftsabbruch bei gesundheitlicher Gefahr für die Frau

  • Grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nicht erlaubt, sondern gesetzwidrig.
  • Wenn ein Arzt feststellt, dass durch die Schwangerschaft eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der schwangeren Frau besteht, kann die soziale Indikation gelten. Dann kann eine Abtreibung auch nach der 12. Woche durchgeführt werden.
  • Wir erklären die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Indikation.

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Was ist die medizinische Indikation?

Normalerweise gilt in Deutschland eine 12-Wochen-Frist, innerhalb der eine Abtreibung straffrei möglich ist. Dann greift die Beratungsregelung.

Unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen kann ein Schwangerschaftsabbruch jedoch auch nach diesen 12 Wochen noch durchgeführt werden. Diese Ausnahmeregelung ist die „medizinische Indikation“.

Im Gesetzestext (§ 218a Absatz 2 StGB) heißt es dazu wörtlich:

„Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.“

Voraussetzungen für eine medizinische Indikation zur Abtreibung

Damit die medizinische Indikation greift und dadurch der Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig ist, müssen nach § 218a Absatz 2 StGB folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die schwangere Frau muss in die Abtreibung einwilligen.
  • Der Eingriff muss von einem Arzt durchgeführt werden.
  • Nach ärztlicher Einschätzung muss die Abtreibung notwendig sein, um das Leben oder die gesundheitliche und seelische Gesundheit der Frau zu schützen. Es darf dabei keine andere für die Frau zumutbare Möglichkeit geben, um diese Beeinträchtigung oder Gefährdung ihrer Gesundheit abzuwenden.
  • Solange keine unmittelbare Gefahr für das Leben der Frau besteht, müssen drei Tage zwischen der Diagnose und der schriftlichen Feststellung der medizinischen Indikation liegen.

Wichtig ist dabei, dass bei dieser Regelung in Deutschland immer von der Frau her gedacht wird. Das bedeutet, dass eine körperliche Beeinträchtigung des Kindes an sich keine medizinische Indikation rechtfertigt. Der Arzt bezieht sich bei seiner Einschätzung nur auf die körperliche und psychische Gesundheit der Frau.

🤰Du liest vielleicht hier, weil es vor kurzem bei einer vorgeburtlichen Untersuchung Deines Kindes einen auffälligen Befund gab? Du fragst Dich, wie es weitergehen kann und ob Du ein Leben mit einem womöglich behinderten Kind überhaupt stemmen kannst?

Ablauf und Methoden eines medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruchs

Falls die Abtreibung wegen einer medizinischen Indikation innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Befruchtung vorgenommen wird, gibt es folgende Methoden:

Sollte der Schwangerschaftsabbruch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, muss aufgrund der weiter fortgeschrittenen Schwangerschaft und der Größe des Embryos eine andere Methode verwendet werden:

  • Wenn das Kind außerhalb des Mutterleibes noch nicht lebensfähig ist, wird mit Medikamenten eine (Früh-)Geburt eingeleitet. In den meisten Fällen stirbt das Kind während des Geburtsvorgangs.
  • Wenn das Kind bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig ist, wird ihm eine Spritze mit Kaliumchlorid verabreicht. Es kommt zum Herzstillstand und Tod (Fetozid). Danach wird die Geburt eingeleitet.

Mehr Infos dazu findest Du hier:


Wenn Du selbst betroffen bist

Vielleicht kommst Du gerade erst von Deinem Arzt zurück und suchst verzweifelt nach Antworten und Rat, weil es einen auffälligen Befund bei Deinem Kind gab. Oder Du bist schon eine Weile um Deine körperliche Gesundheit besorgt und fragst Dich, wie Du alles – auch seelisch – schaffen kannst?

    Sicher ist die momentane Situation sehr aufwühlend und schwierig für Dich. Doch gerade bei der medizinischen Indikation bleibt Dir Zeit, um in Ruhe zu überlegen. Du bist es wert, Dir diese Zeit zu nehmen und auf Deine Herzensstimme zu hören!

    Wenn Du Dir in dieser Situation ein offenes Ohr, Informationen oder einfach ein mitfühlendes Gegenüber wünschst, stehen wir Dir gerne mit unserer Beratungserfahrung unterstützend zur Seite.

    🧡 Wenn Du mit Deiner Situation nicht alleine bleiben willst, kannst Du den Beraterinnen von Pro Femina e.V. gerne von Deinem Anliegen erzählen: Zum Kontakt per Mail, WhatsApp oder Telefon!

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