Infos und Hilfen: Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung

126922412 | Marie C Fields | shutterstock.com

Artikel anhören

  1. 0:00
  2. /
  3. 0:00
100

Wer gilt als Vater des Kindes und wie kann die Vaterschaft anerkannt werden?

Mach den Selbsttest:🙎🏻‍♂️ Anerkennung der Vaterschaft: Was tun, wenn es Probleme mit dem Vater gibt?

  • In Deutschland gibt es einen juristischen Unterschied zwischen dem biologischen und dem gesetzlichen Vater.
  • Als gesetzlicher Vater kann auch jemand gelten, der das Kind nicht gezeugt hat. Bei verheirateten Frauen gilt der Ehemann prinzipiell als gesetzlicher Vater des Kindes.
  • Durch die Anerkennung der Vaterschaft gibt es finanzielle und rechtliche Folgen für Kind und Vater. Bei allen rechtlichen Regelungen gilt das Kindeswohl als entscheidend.

Nähere Infos zur Vaterschaftsanerkennung, wann sie notwendig ist oder was passiert, wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will, findest Du hier im Artikel.

Anerkennung der Vaterschaft: Was tun, wenn es Probleme mit dem Vater gibt? – Dein Selbsttest

Du bist selbst betroffen von diesem Thema? Wenn Du möchtest, kannst Du hier 3 Angaben zu Deiner persönlichen Situation machen. Du erhältst dann innerhalb weniger Sekunden eine beraterische Auswertung auf Deinen Bildschirm!

1/3 Die Situation mit dem Vaters des Kindes:

🙎🏻‍♂️ Wenn Du unsicher bist, ob Du den Vater des Kindes überhaupt angeben möchtest, interessiert Dich vielleicht dieser Artikel:


Wer gilt als Vater des Kindes?

Nach deutschem Gesetz gibt es zwei verschiedene Definitionen von Vaterschaft. Diese erklären, warum manchmal eine Vaterschaftsanerkennung notwendig oder sinnvoll ist und warum manchmal nicht:

  1. Der biologische Vater: Das ist der Mann, der das Kind gezeugt hat.
  2. Der gesetzliche Vater: Wenn die Frau verheiratet ist, gilt ihr Ehemann automatisch als Vater des Kindes. Auch wenn er das Kind nicht gezeugt hat, wird er in die Geburtsurkunde als Vater eingetragen. Wenn die Frau nicht verheiratet ist, ist eine Anerkennung der Vaterschaft notwendig, damit Vater und Kind ihre Rechte und Pflichten füreinander wahrnehmen können.

Hintergrund: Dem Gesetzgeber ist es wichtig, dass das Kind in einer sozial-familiären Bindung aufwächst. Man geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn die Mutter des Kindes verheiratet ist oder der Vater des Kindes seit längerer Zeit in einem Haushalt zusammen mit der Mutter lebt. Daher hat der gesetzliche Vater die tatsächliche Verantwortung gegenüber dem Kind.

Welche Folgen hat eine Vaterschaftsanerkennung?

Durch die Anerkennung der Vaterschaft entstehen für das Kind bestimmte Ansprüche dem Vater gegenüber:

  • Unterhalt
  • Erbanspruch und Familienversicherung
  • Recht auf Umgang mit dem Vater

Unterhalt

Vater und Kind sind füreinander unterhaltspflichtig. Das heißt, dass der Vater Unterhalt für das Kind zahlen muss. Die Unterhaltspflicht dauert bis zur Volljährigkeit des Kindes, bzw. solange es in einer Ausbildung ist und noch im Haushalt der Eltern lebt.

Auch das Kind kann dem Vater gegenüber unterhaltspflichtig werden, sobald es volljährig ist.


Erbanspruch und Familienversicherung

Durch die Vaterschaftsanerkennung ist das Kind seinem Vater gegenüber erbberechtigt und kann im Todesfall Waisenrente erhalten. Außerdem ist eine Familienversicherung über den Vater möglich.


Umgangsrecht / Besuchsrecht

Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater – also mit dem Mann, dessen Vaterschaft anerkannt wurde.

Die Vaterschaftserklärung an sich hat jedoch keine unmittelbaren Folgen für das Sorgerecht. Das Sorgerecht umfasst die Erziehung des Kindes, die Fürsorge im Alltag oder auch generelle Entscheidungen (zum Beispiel, auf welche Schule das Kind geht, welche Religion es hat).

Wenn die Eltern sich das Sorgerecht für das Kind teilen möchten, dann müssen sie noch zusätzlich eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben. Im Falle von Kindeswohlgefährdung könnte das Umgangsrecht auch eingeschränkt oder das Sorgerecht verweigert werden.

Nähere Informationen findest Du auch hier:

Bei der Vaterschaftsanerkennung steht nach dem Wunsch des Gesetzgebers immer das Wohl des Kindes im Fokus. Das Kind hat ein Recht darauf, seine Abstammung zu kennen und Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben.

Wie funktioniert eine Vaterschaftsanerkennung?

Die Vaterschaft kann entweder vor oder nach der Geburt des Kindes anerkannt werden. Sie muss freiwillig erfolgen und in öffentlicher Form beurkundet werden. Diese Beurkundungen sind beim Standesamt, beim Jugendamt, beim Amtsgericht oder bei einem Notar möglich. Vater und Mutter müssen persönlich dort hingehen.

Ist einer der Elternteile selber noch minderjährig, müssen die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die eigenen Eltern, also die Großeltern des Kindes) der Vaterschaftsanerkennung zustimmen und diese beurkunden lassen.

Was, wenn er die Vaterschaft nicht anerkennen will?

Wenn der biologische Vater des Kindes die Vaterschaft nicht anerkennen will, kann sie gerichtlich festgestellt werden. Du kannst als Mutter in diesem Fall vor dem zuständigen Familiengericht im Namen des Kindes Klage auf Vaterschaftsfeststellung erheben.

  • Die Vaterschaft wird meistens durch ein serologisches Gutachten festgestellt. Das ist ein Vaterschaftstest durch die Untersuchung bestimmter Blutbestandteile. Eine andere Möglichkeit ist eine DNA-Analyse. Ein heimlicher Vaterschaftstest (der ohne Wissen des Vaters durchgeführt wurde) ist als Beweismittel nicht zulässig.

  • Als Mutter des Kindes kannst Du Dich für die Vaterschaftsklage an das Jugendamt wenden und dort rechtlichen Beistand anfordern. Der Beistand ist eine Person vom Jugendamt, die sich für die Rechte des Kindes einsetzt und Dich bei der Vaterschaftsfeststellung unterstützt.

    Dieser Beistand setzt sich meist zeitnah mit dem biologischen Vater des Kindes in Verbindung, nachdem Du den Namen des Vaters mitgeteilt hast. Wenn der Aufenthalt des Vaters nicht bekannt ist, wird der Beistand zunächst seinen Aufenthaltsort ermitteln.

    Falls der Vater auch auf Anfrage des Jugendamtes die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennen möchte, kann der Beistand selbst vor dem zuständigen Familiengericht im Namen des Kindes Klage auf Vaterschaftsfeststellung erheben. In diesem gerichtlichen Verfahren wird das Kind dann von ihm vertreten.

Womöglich befindest Du Dich gerade in der herausfordernden Situation, dass der Vater des Kindes ablehnend auf die Schwangerschaft reagiert hat und seinen Teil der Verantwortung nicht übernehmen will. Vielleicht bist Du daher im Augenblick noch unsicher, ob Du das Kind behalten wirst oder wie Du alles schaffen kannst.

  • 🧔🏻‍♂️ Was tun, wenn er das Kind nicht will? – zum Selbsttest
  • 👩‍👦Schwanger und (vielleicht) alleinerziehend – zum Artikel

Vaterschaftsanerkennung: Gegen den Willen der Mutter möglich?

Nach §1595 BGB muss die Mutter grundsätzlich in die Vaterschaftsanerkennung einwilligen.

Der biologische Vater des Kindes kann jedoch ebenfalls Klage auf Vaterschaftsfeststellung beim Familiengericht erheben. Solange es noch keinen gesetzlichen Vater gibt, besteht für diese Klage keine Frist. Beweismittel ist wiederum ein Abstammungsgutachten (umgangssprachlich meist als Vaterschaftstest bezeichnet), welches vom Gericht angeordnet wird, sofern es nicht bereits vorhanden ist.

Wenn in diesem Prozess die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird, gilt der biologische Vater auch als gesetzlicher Vater – mit allen Rechten und Pflichten.

Verheiratet und schwanger von einer Affäre – Vaterschaft regeln

Wenn Du als Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet bist, ist zunächst Dein Ehemann der Vater im gesetzlichen Sinne. Das gilt auch, wenn das Kind von einem anderen Mann ist.

  • Falls der Ehemann berechtigte Zweifel daran hat, der biologische Vater des Kindes zu sein, kann er die Vaterschaft anfechten.

    Allerdings muss er das innerhalb von zwei Jahren tun. Diese zweijährige Frist beginnt mit dem Moment, in dem der gesetzliche Vater den ersten begründeten Zweifel an seiner Vaterschaft hat (z.B. wenn er erfährt, dass seine Frau fremdgegangen ist). Lässt er diese Frist verstreichen, hat er keine Möglichkeit mehr, die Vaterschaft anzufechten.

    Für die Klage beim Familiengericht benötigt er stichhaltige Beweise (z.B. den Beweis, dass er zum Zeugungszeitpunkt keinen sexuellen Verkehr mit seiner Frau hatte), sonst wird seine Klage abgewiesen. Wird die Klage zugelassen, ordnet das Gericht die Erstellung eines Abstammungsgutachtens an. Dadurch wird die Vaterschaft festgestellt.

  • Vielleicht möchte der biologische Vater des Kindes selbst als gesetzlicher Vater anerkannt werden. Was dann?

    Eine Vaterschaft kann generell nicht anerkannt werden, wenn bereits eine Vaterschaft besteht. In diesem Fall heißt das konkret: Der biologische Vater kann seine Vaterschaft nicht anerkennen lassen, weil der (zum Zeitpunkt der Geburt) mit der Mutter verheiratete Mann bereits als der gesetzliche Vater des Kindes gilt.

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann der biologische Vater die Vaterschaft aber dennoch anfechten:

    1. Das Kind hat zu dem gesetzlichen Vater keine sozial-familiäre Bindung oder die Mutter und der gesetzliche Vater des Kindes leben in Scheidung.

    2. Der biologische Vater muss versichern können, dass er zum Zeugungszeitpunkt mit der Mutter Geschlechtsverkehr hatte.

    3. Für die Anfechtungsklage gilt eine Frist von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes oder von dem Moment an, in dem der Kläger die berechtigte Vermutung hat, der biologische Vater des Kindes zu sein. Nach Ablauf der Frist ist keine Anfechtung mehr möglich.

Vielleicht befindest Du Dich noch vor der Frage, wie Du mit der ganzen Situation umgehen willst. Du hast von Deiner Schwangerschaft erfahren und vielleicht noch mit keinem darüber gesprochen. Tipps und Hilfen findest Du hier:

Schwanger und die Beziehung ist kompliziert?

Vielleicht erlebst Du Deine Beziehungssituation im Augenblick als kompliziert und verschiedene Gedanken bewegen Dich. Es kann sein, dass Ihr noch nicht lange ein Paar seid und es daher noch nicht absehbar ist, wie die Beziehung weitergeht. Oder als möglicher Vater kommen mehrere Männer infrage.
Aus welchen Gründen Du auch immer hier liest: Wahrscheinlich wünschst Du Dir klare Verhältnisse, um Dein Kind möglichst behütet und versorgt zu wissen. Du machst Dir verantwortungsvolle Gedanken und setzt Dich mit verschiedenen Möglichkeiten auseinander, doch der Blick in die Zukunft fällt Dir zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht sehr schwer.

In einer solchen Situation kann es guttun, über das, was Dich momentan bewegt, mit einer erfahrenen und doch außenstehenden Person in Austausch zu kommen. Gerne kannst Du Dich an die Beraterinnen von Pro Femina e.V. wenden – wenn Du das möchtest: 📩 Schreib einfach von Deiner Situation - zum Kontakt

Oder Du nutzt unsere digitalen Beratungsangebote:

Auch interessant:

Findest Du diesen Artikel hilfreich?

Neuen Kommentar schreiben

Hier hast Du die Möglichkeit, Deine Geschichte zu teilen, anderen Frauen Mut zu machen oder den Artikel zu kommentieren.