An wen kann ich mich wenden? Schwangerschaftskonfliktberatung

Schwangerschaftskonfliktberatung

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Hilfreiche Schwangerschaftskonfliktberatung

  • Eine Frau, die schwanger ist und noch nicht weiß, ob sie das Kind behalten will oder nicht, steht vor einer tiefgreifenden Entscheidung. Sie ist im „Schwangerschaftskonflikt“. Teil dieses Weges durch den Konflikt kann ein Beratungsgespräch in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle sein.
  • Um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, ist es in Deutschland vorgegeben, sich zuvor in einer staatlichen Beratungsstelle beraten zu lassen. In solchen staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen erhält sie auch den für eine Abtreibung erforderlichen “Beratungsschein”. Ziel der Abtreibungsberatung ist, dass schwangere Frauen Unterstützung erhalten. In § 219 StGB steht: “Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen."
  • Vielleicht bist Du gerade in einer ähnlichen Situation und fragst Dich, wie ein solches Beratungsgespräch zum Thema "Schwangerschaftsabbruch: Ja oder nein?" abläuft, was dabei auf Dich zukommt und wie die rechtlichen Gegebenheiten sind.

Auf diese Fragen findest Du hier Antworten:

Unsere Tipps für Dich:

Schwangerschaftsabbruch Beratungsgespräch: Ablauf und Inhalte

Für eine Schwangerschaftskonfliktberatung gibt es keinen festen Ablauf oder eine vorgeschriebene Dauer. Wichtig ist aber, dass Du in dem Beratungsgespräch das Gefühl hast, alle Fragen stellen zu können und alle Informationen zu bekommen, die Du brauchst.

Zeit und Raum für Deine Sorgen

Zu einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle kannst Du alleine gehen oder mit einer Vertrauensperson – zum Beispiel mit dem Vater des Kindes oder einer guten Freundin.

Auch wenn Du theoretisch keine Gründe für Deinen Konflikt nennen musst, so kann die Beratung bei Abtreibung doch eine Chance sein, die Gedanken und Gefühle zu sortieren und neue Aspekte mit einzubeziehen.


Es sollte in diesem Abtreibungsgespräch genügend Raum geben, damit Du alle Deine Sorgen aussprechen und die Fragen stellen kannst, die Dich gerade bewegen. Wünschenswert wäre aus der Sicht der meisten Schwangeren, dass die Beraterin sich ausreichend Zeit nimmt – und aufmerksam zuhört.

Umfassende Informationen – beide Wege anschauen

Eine Konfliktberatung sollte sich nicht nur um einen möglichen Schwangerschaftsabbruch drehen. Sie sollte auch einen Weg aufzeigen, wie es mit Kind funktionieren könnte. Das ist der Wille des Gesetzgebers. Du solltest bei der Beratung dort alle Informationen bekommen, welche staatlichen und nichtstaatlichen Hilfen Dir zustehen – sowohl finanzieller als auch praktischer Art.

Viele Beratungsstellen geben hier einen guten Überblick und haben durch ihr lokales Netzwerk auch die Möglichkeit, Dich über finanzielle Hilfen vor Ort z.B. durch Stiftungen oder Vereine aufzuklären.


In einer guten Beratung wird es über diese Informationen hinaus auch Zeit geben, beide möglichen Wege anzuschauen: Die Abtreibung und den Weg mit Kind. Dazu gehört unter Umständen auch eine Aufklärung über den Schwangerschaftsabbruch selbst.

Lösungswege erarbeiten

In der Beratung sollte es darum gehen, wie es für Dich gut weitergehen kann, und zwar sowohl jetzt als auch langfristig gesehen. Dafür ist es hilfreich, anzuschauen, was Deine Hauptsorgen sind oder welche Umstände es für Dich gerade so schwer machen.

Die Ursachen für einen Konflikt können dabei sehr vielfältig sein. Sie sind individuell und haben mit der eignen persönlichen Situation zu tun. Oftmals sind es Themen, die einen schon länger bewegen oder die ungeklärt sind – und die jetzt durch die Schwangerschaft verstärkt zum Vorschein kommen.

Wieso eigentlich Beratung bei Schwangerschaftsabbruch?

Für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung in einer staatlichen Beratungsstelle erforderlich. Zwischen dem Beratungsgespräch und der Abtreibung selbst müssen dann drei volle Tage liegen. Rechtlich festgeschrieben ist diese sogenannte „Beratungsregelung“ im § 219 des Strafgesetzbuches und im Schwangerschaftskonfliktgesetz. Hier findest Du genauere Informationen: Deutsche Gesetzeslage.

Zweck dieser Beratung soll dem Gesetzgeber nach sein, dass Du genau informiert wirst, welche Möglichkeiten es bei einer ungeplanten Schwangerschaft gibt. Das klingt vielleicht erst einmal sehr förmlich: Aber eigentlich soll die Beratung Dir eine Hilfe sein, in dieser schwierigen Situation einen guten Weg für Dich zu finden.

Hinweis: Pro Femina e.V. ist eine private Initiative und nicht Teil des staatlichen Beratungssystems. Bei uns gibt es also keinen sogenannten „Beratungsschein".

Der Beratungsschein für die Abtreibung

Am Ende des Gesprächs in einer staatlichen Beratungsstelle in Deutschland bekommt die Frau ein Formular ausgestellt, den sogenannten „Beratungsschein“. Entscheidet sie sich für den Weg der Abtreibung, ist diese Bescheinigung Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.

Der Beratungsschein kann eigentlich nur ausgestellt werden, wenn die Beratung vor Ort und in einem persönlichen Gespräch stattgefunden hat.

Eine Abtreibung ohne Beratungsschein ist nur im Falle einer medizinischen oder kriminologischen Indikation möglich.

Nach der Beratung selbst, die auf dem Beratungsschein datiert ist, müssen 3 Werktage vergehen, bis eine Abtreibung vorgenommen werden kann. Diese drei Tage sollen Dir noch einmal die Möglichkeit geben, ohne Druck nachzudenken und zu einer für Dich guten Entscheidung zu kommen. Diese Bedenkzeit ist allerdings lediglich eine Mindestzeit: Der Nachweis über die Schwangerschaftskonfliktberatung ist bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist für eine straffreie Abtreibung gültig.

Weiterführende psychologische Beratung

Oft reicht ein Gespräch mit dreitägiger Bedenkzeit nicht aus. Manche Frauen wünschen sich bei der Frage nach einem Schwangerschaftsabbruch auch eine weitergehende psychologische Beratung und eine Beratung, in der alle Umstände mit einbezogen werden (Systemische Beratung).

Wenn Du nach dem ersten Beratungsgespräch merkst, dass Du noch unschlüssig bist oder Du einfach nicht weiter weißt, dann empfiehlt es sich, in der Zeit des Konflikts so viel Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen, wie es Dir guttut. Viele staatliche Beratungsstellen stehen nach einer ersten Beratung auch noch für weitere Gespräche oder spezielle Beratungsangebote zur Verfügung, wenn Du Dich danach erkundigst.

Du hast jederzeit die Möglichkeit, Dich (auch zusätzlich) an ein freies oder kirchliches Beratungsangebot zu wenden, das sich auf Schwangerschaftsfragen spezialisiert hat. Hier erhältst Du zwar keinen Beratungsschein, aber diese Einrichtungen verfügen oftmals über weitreichende Unterstützungsmöglichkeiten und ein umfangreiches Netzwerk. Auch Partnerschaftsberatungen sind möglich. Genauso sind auch online Termine im Rahmen einer Schwangerschaftskonfliktberatung möglich.

Du kannst Dich in Deiner Entscheidung also so lange begleiten lassen, wie Du es brauchst und möchtest. Das kann hilfreich sein, wenn Du bestimmte Themen noch ausführlicher behandeln möchtest oder weitere Fragen hast.

Weil diese Beratung nicht bescheinigt werden muss, sondern einfach nur für Dich ist, kannst Du Dich dort auch anonym oder nur unter Angabe Deines Vornamens beraten lassen, wenn Du das wünschst, und bist dann vielleicht freier in dem, was Du erzählen möchtest. Ein Beispiel für eine solche Beratung ist die profemina-Beratung.

Um Dir bestmögliche Unterstützung zu geben, arbeiten wir zum Beispiel mit Ärzten, Therapeuten und Hebammen zusammen. Zudem können wir ehrenamtliche Helfer vermitteln, die auf unterschiedliche Weise zur Seite stehen können, zum Beispiel als Babysitter oder für weitere Hilfe im Alltag.


Im Konflikt: Wir sind für Dich da!

Mit Deinen Fragen, Sorgen und Anliegen kannst Du Dich gerne an die Beraterinnen von Pro Femina e.V. wenden. Hier ist eine Beratung auch per Telefon, E-Mail und WhatsApp möglich. Wenn Du möchtest, auch gerne anonym.

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