Wenn das Geld knapp ist: Bundesstiftung Mutter und Kind

Bundesstiftung Mutter und Kind

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Unterstützung für schwangere Frauen in finanzieller Not

Die "Bundesstiftung Mutter und Kind" unterstützt schwangere Frauen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Sie möchte mit der Unterstützung helfen, dass Frauen „Ja“ zu Ihrem ungeborenen Kind sagen können. Hierzu leistet die Stiftung unbürokratische Hilfe über eine Schwangerenberatungsstelle vor Ort.

ℹ️ Auch interessant: Schwanger – welche finanzielle Hilfen stehen mir zu?

Wie soll ich ein Kind finanzieren?

„Wie soll ich die Kosten für ein Kind finanziell meistern?“ Viele Frauen stellen sich diese Frage in den ersten Wochen ihrer Schwangerschaft und sorgen sich, wie es weitergehen kann…

Womöglich geht es Dir ähnlich: Du hast recherchiert, was ein Kinderwagen, Babybett oder ein Hochstuhl kostet und fragst Dich, wie Du das mit dem momentanen Einkommen bezahlen sollst. Vielleicht hattest Du die Kinderplanung abgeschlossen und mittlerweile alle Babysachen weggegeben... Womöglich kommen auch ganz andere finanzielle Sorgen auf.

In solchen Situationen und verschiedenen Notlagen hilft die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und unterstützt Frauen finanziell.

Voraussetzungen für eine Förderung

Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung Mutter und Kind hast Du in der Regel, wenn…

  • Du Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast,
  • Du Dich in einer finanzielle Notlage befindest,
  • Und der Antrag vor der Geburt des Kindes bei einer Beratungsstelle vor Ort gestellt wurde.

Falls Du selbst schwanger bist und gerade in einer Notsituation steckst - vielleicht auch über die finanziellen Sorgen hinaus, melde Dich gerne bei uns Beraterinnen! Gerne schauen wir mit Dir gemeinsam auf Deine Situation und unterstützen Dich dabei, einen für Dich guten und gangbaren Weg zu suchen.

Was ist eine finanzielle Notlage?

Eine Notlage besteht, wenn die momentanen Einkünfte den notwendigen Bedarf nicht abdecken können.

  • Bedarf: Zu diesem Bedarf zählt zum Beispiel die Erstausstattung des Babys oder die Pflege und Erziehung des Kindes.
  • Einkommen: Als Einkommen zählen das Nettoeinkommen sowie Kindergeld, Wohngeld und Unterhaltszahlungen. Du kannst auch Unterstützung bekommen, wenn Du zwar Anspruch auf staatliche Leistungen hast, die Bearbeitungsdauer aber noch Zeit braucht.
  • Berechnung: Die Berechnung einer finanziellen Notlage orientiert sich am Regelbedarf nach §28 des SGB XII sowie den Kosten der Unterkunft.

In Ausnahmefällen kann es auch Unterstützung bei der Schuldentilgung geben.

    Schwanger und in Not – was nun?

    Vielleicht liest Du hier, weil Du nicht weißt, wie Du die Erstausstattung für Dein Kind finanzieren sollst. Oder Du hast Schulden und befürchtest, so Dein Kind finanziell nicht ausreichend versorgen zu können….

    Was auch immer Dir gerade auf dem Herzen liegt: Du kannst Dich gerne mit all dem an uns Beraterinnen wenden. Wir nehmen uns Zeit, um gemeinsam mit Dir Schritt für Schritt zu überlegen, wie es gut weitergehen könnte in dieser schwierigen Situation – wenn Du das möchtest.

    Du musst nicht alleine bleiben!

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