Gibt es Nachteile? Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot

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Arbeitsverbot wegen Schwangerschaft?

  • Nach dem Mutterschutzgesetz gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Das ist eine rechtlich geregelte Schutzfrist, die für jede (werdende) Mutter gilt.
  • Außerdem gibt es die im Sprachgebrauch verwendete „Frühkarenz“. Dies ist ein Beschäftigungsverbot noch vor der Schutzfrist. Dieser vorzeitige Mutterschutz wird individuell festgelegt, wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist.

  • Durch ein Beschäftigungsverbot entstehen der schwangeren Frau keine finanziellen Nachteile.

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Grundsätzlich gilt: Wegen der Schwangerschaft dürfen Dir im Beruf keine Nachteile entstehen!

Was ist ein Beschäftigungsverbot?

Das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ist ein Element des Mutterschutzgesetzes. Es dient grundsätzlich der Erhaltung Deiner Gesundheit und der des Kindes, falls diese durch das unveränderte Weiterarbeiten gefährdet wäre.

Wenn Du in einem öffentlich-rechtlichen oder in einem privaten Dienstverhältnis stehst, gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Deine Arbeit wird so angepasst, dass sie den gesetzlich festgelegten Standards entspricht (Beschäftigungseinschränkungen)
  2. Du wirst teilweise von der Arbeit befreit – oder:
  3. Du wirst gänzlich von der Arbeit freigestellt.

📍 Wichtig: Du hast grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Wochengeld.
Es gilt der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. drei Monate vor einem Beschäftigungsverbot oder einer Beschäftigungsbeschränkung. In der Frühkarenzzeit wird von der Krankenkasse ein erweitertes Wochengeld gezahlt. Finanzielle Nachteile entstehen Dir also nicht.

📘Lesetipp:
Mutterschutzgesetz in Österreich
Kündigungsschutz
Finanzielle Hilfen

In welchem Zeitraum gilt das Beschäftigungsverbot?

Grundsätzlich besteht für jede schwangere Frau in den acht Wochen vor und acht Wochen nach der voraussichtlichen Entbindung ein gesetzliches Beschäftigungsverbot – dies sind die gesetzlich verankerten Mutterschutzfristen. Sie sollen Dich und Dein Kind schützen und treffen für Dich auf jeden Fall zu.

Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder Kaiserschnitten dauert das Beschäftigungsverbot nach der Geburt mindestens zwölf Wochen.

Sollte sich die Achtwochen-Frist vor der Geburt verkürzt haben, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt – allerdings höchstens auf 16 Wochen.

Es gibt auch Fälle, in der ein weiterreichendes und längerfristiges Beschäftigungsverbot vor der Geburt nötig ist, um Deine Gesundheit und die des Kindes zu schützen. Gegebenenfalls kann es sich durch die gesamte Schwangerschaft ziehen.

Habe ich durch ein Beschäftigungsverbot Nachteile?

Nein, Dir entstehen keine Nachteile durch ein Beschäftigungsverbot!

  • Vielleicht befürchtest Du, Du könntest wegen des Arbeitsverbots weniger Gehalt bekommen. Aber keine Sorge: Du hast weiterhin Anspruch auf Wochengeld, eventuell sogar plus Sonderzahlungen. (ℹ️ Höhe des Wochengeldes)
  • Auch eine Kündigung beim Vorliegen eines Beschäftigungsverbots musst Du nicht befürchten – durch Deine Schwangerschaft stehst Du automatisch unter Kündigungsschutz.
  • Deinem Chef entsteht übrigens ebenfalls kein Schaden: Er bekommt für die Dauer des Beschäftigungsverbots Deine Gehaltszahlungen von der Gebietskrankenkasse erstattet und wird damit entlastet. So kann er z.B. einen notwendigen Ersatz Deiner Arbeitskraft organisieren, ohne „draufzuzahlen“. Du brauchst also auch finanziell wegen eines Beschäftigungsverbots kein schlechtes Gewissen zu haben gegenüber Deinem Arbeitgeber!


➡️ Wann und wie informiere ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft?

Trotz Beschäftigungsverbot weiterarbeiten?

Womöglich sorgst Du Dich, dass Dein Arbeitgeber nicht gut auf ein Beschäftigungsverbot reagiert, weil er Dich braucht. Oder dass er sogar erwartet, dass Du freiwillig trotzdem weiterarbeitest. Vielleicht würdest Du auch ganz einfach gerne weiterarbeiten…

Das Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft muss allerdings eingehalten werden, wenn es ausgesprochen wurde. Deinem Arbeitgeber droht sogar eine Geldstrafe, wenn er die Beschäftigungsbeschränkungen oder -verbote nicht einhält.

Gründe für ein Beschäftigungsverbot

Die Gründe für ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft können entweder in der Art der Arbeit liegen, die Du normalerweise zu erledigen hast, wenn diese für Deine Gesundheit oder die des Kindes schädlich ist – oder aber in Deinem individuellen Gesundheitszustand.

1. Die Art der Arbeit

Es gibt Tätigkeiten, die laut Mutterschutzgesetz eine Gefährdung für Dich oder das Kind darstellen könnten. Beispiele dafür sind:

  • Arbeiten mit gefährlichen Stoffen oder Strahlen

  • Tätigkeiten mit großer körperlicher Belastung (Tragen oder Heben schwerer Lasten, ständiges Sitzen,…

  • Arbeiten mit höherer Unfallgefährdung

Hier geht also nicht darum, wie es Dir gerade gesundheitlich geht. Auch wenn Du Dich eigentlich topfit fühlst, kann Dir ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, sobald Du Deine Schwangerschaft bekannt gibst.

ℹ️ Das zuständige Arbeitsinspektorat entscheidet dabei, ob die Arbeiten noch zumutbar sind, oder ob ein Beschäftigungsverbot vorliegt. 
Der Arbeitgeber ist zunächst dazu verpflichtet, Alternativen für schädliche Tätigkeiten zu finden. Gibt es diese nicht, wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

➡️ Eine Übersicht, welche Arbeiten verboten sind, findest Du auch hier


2. Individueller Gesundheitszustand (medizinische Indikationen)

Ein individuelles Freistellungszeugnis in der Schwangerschaft kann von einem Arzt ausgestellt werden. Das passiert, wenn Dein Arzt Deinen Gesundheitszustand so einschätzt, dass Dir oder dem Kind das Weiterarbeiten schaden könnte. Folgende Gründe können beispielsweise dazu beitragen:

  • eine drohende Frühgeburt
  • schwereinstellbare (Schwangerschafts-)Diabetes
  • vorzeitige Wehen

Das individuelle Beschäftigungsverbot darf ein Amtsarzt, Arbeitsinspektor, aber auch Fachärzte für Gynäkologie oder innere Medizin bescheinigen.

ℹ️ Achtung – Verwechslungsgefahr: Ein Beschäftigungsverbot ist keine Krankschreibung. Wenn Du in der Schwangerschaft krank bist oder sich bestehende Krankheiten verschlimmern, benötigst Du eine Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Formen des Beschäftigungsverbotes

Nicht immer bedeutet ein Beschäftigungsverbot die komplette Freistellung von der Arbeit. Es gibt Abstufungen. Oftmals können dabei in Absprache mit dem Arzt und dem Arbeitgeber individuelle Regelungen entstehen, die zu Deiner Situation passen.


Beschäftigungseinschränkung

Möglicherweise kann Dein Arbeitgeber Dich von den gefährlichen Tätigkeiten befreien und Dir stattdessen für die Dauer der Schwangerschaft andere Aufgaben übertragen. So bist Du nach dem Mutterschutzgesetz ausreichend geschützt. In diesem Fall ist kein Arbeitsverbot notwendig.

Manchmal ist es auch ausreichend, Deine Arbeitszeit zu reduzieren, wenn dadurch die Gefährdung beseitigt werden kann.

Zu einem vorzeitigen Mutterschutz kommt es, wenn das Arbeitsinspektorat oder der Arzt die Weiterarbeit untersagt, bis der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen an das Mutterschutzgesetz anpassen konnte.


Vollständiges Beschäftigungsverbot

Stellt sich heraus, dass eine interne Umorganisation im Rahmen des Mutterschutzgesetzes nicht möglich ist, muss der Betrieb Dich ganz von Deiner Arbeitstätigkeit freistellen.

In der Folge bist Du also gänzlich von Deiner Arbeit befreit und sollst wegen der Schwangerschaft gar nicht mehr arbeiten.

Mögliche Sonderfälle – wie gehe ich mit ihnen um?

Möglicherweise ist Deine Situation auch besonders, z.B. weil Du Dich gerade noch in der Ausbildung oder in der Probezeit befindest und durch Deine Schwangerschaft plötzlich ein Beschäftigungsverbot im Raum steht. Vielleicht hast Du auch einen befristeten Arbeitsvertrag oder arbeitest derzeit nicht, sondern befindest Dich gerade in Elternkarenz.

Gerne stellen wir Dir weiterführende Informationen zu Deiner Situation zusammen und überlegen mit Dir gemeinsam, wie es nun am besten weitergehen kann. Falls nötig, holen wir auch gerne juristischen Rat für Dich ein. Melde Dich in diesem Fall einfach gerne direkt bei den Beraterinnen von Pro Femina e.V.!

  • 📩 Schreib zum Beispiel Dein Anliegen schnell und einfach übers Kontaktformular.

Noch Fragen oder Sorgen?

Dich beschäftigen vielleicht auch noch ganz andere Fragen und Sorgen rund um die Schwangerschaft? Dann wende Dich gerne an uns Beraterinnern. Wir sind gern für Dich da!

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