Infos und Hilfen: Vater anerkennen / angeben

Vaterschaftsannerkennung

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Wer gilt als Vater des Kindes – und muss ich ihn angeben?

Mach den Selbsttest:🙎🏻‍♂️ Anerkennung der Vaterschaft: Was tun, wenn es Probleme mit dem Vater gibt?

  • In Österreich kann als gesetzlicher Vater auch jemand gelten, der das Kind nicht gezeugt hat. Bei verheirateten Frauen gilt der Ehemann prinzipiell als gesetzlicher Vater des Kindes.

  • Durch die Anerkennung der Vaterschaft gibt es finanzielle und rechtliche Folgen für Kind und Vater.
 Bei allen rechtlichen Regelungen gilt das Kindeswohl als entscheidend.
  • Die Mutter des Kindes hat das Recht, den Namen des Vaters nicht bekanntzugeben.

Nähere Infos zur Vaterschaftsanerkennung, wann sie notwendig ist oder was passiert, wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will, findest Du hier im Artikel.


Anerkennung der Vaterschaft: Was tun, wenn es Probleme mit dem Vater gibt? – Dein Selbsttest

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ℹ️ Du hast das Recht, den Vater des Kindes nicht bekanntzugeben. Unterschiedliche Gründe können dazu führen, davon Gebrauch zu machen. Allerdings solltest Du dann wissen, dass es keine staatlichen Leistungen wie Unterhalt gibt, wenn kein Vater eingetragen werden kann. 


Jedes Kind hat im Übrigen Recht auf Umgang mit Mutter und Vater, also beiden Elternteilen. Wenn der Vater nicht bekannt ist, kann das Kind sein eigentliches Recht allerdings nicht in Anspruch nehmen.


Wer gilt als Vater des Kindes?

Nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) gibt es zwei verschiedene Definitionen von Vaterschaft. Diese erklären, warum manchmal eine Vaterschaftsanerkennung notwendig und sinnvoll ist und manchmal nicht:


  1. Der biologische Vater: Das ist der Mann, der das Kind gezeugt hat.
  2. Der gesetzliche Vater: Wenn die Frau verheiratet ist, gilt ihr Ehemann automatisch als Vater des Kindes. Auch wenn er das Kind nicht gezeugt hat, wird er in die Geburtsurkunde als Vater eingetragen. 
Wenn die Frau nicht verheiratet ist, ist eine Anerkennung der Vaterschaft notwendig, damit Vater und Kind ihre Rechte und Pflichten füreinander wahrnehmen können.



Der Rechtstext im Wortlaut: § 144 ABGB 



Wer wird in die Geburtsurkunde eingetragen?


Der Ehemann, welcher automatisch als Vater gilt, wird in der Geburtsurkunde auch als Vater eingetragen.

Wenn vor der Geburt eine Vaterschaftserklärung beim Standesamt abgegeben wurde, wird diese Person in die Geburtsurkunde eingetragen.

Die Mutter des Kindes muss die Anerkenntnis unterschreiben. Ihr steht es frei, den Namen des Vaters bekanntzugeben oder nicht.


Wenn ein Kind eine andere Staatsangehörigkeit hat, kann es gegebenenfalls andere Regelungen geben.


Welche Folgen hat eine Vaterschaftsanerkennung?

Durch die Anerkennung der Vaterschaft entstehen für das Kind bestimmte Ansprüche dem Vater gegenüber, zum Beispiel Unterhalt und Recht auf Umgang mit dem Vater.

Unterhalt

Vater und Kind sind füreinander unterhaltspflichtig. Das heißt, dass der Vater Alimente für das Kind zahlen muss. Die Unterhaltspflicht dauert bis zur Volljährigkeit des Kindes bzw. solange es in einer Ausbildung ist und noch im Haushalt der Eltern lebt.


Auch das Kind kann dem Vater gegenüber unterhaltspflichtig werden, sobald es volljährig ist.

ℹ️ Der Vater des Kindes lebt im Ausland und sein Kind in Österreich?
 Dann gelten die Unterhaltsvorschriften von Österreich. Du kannst einen Antrag beim Bezirksgericht stellen und den Unterhalt geltend machen.

Umgangsrecht

Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater – also mit dem Mann, dessen Vaterschaft anerkannt wurde.


Die Vaterschaftserklärung an sich hat jedoch keine unmittelbaren Folgen für das Sorgerecht. 
Das Sorgerecht umfasst die Erziehung des Kindes, die Fürsorge im Alltag oder auch generelle Entscheidungen (zum Beispiel, auf welche Schule das Kind geht, welche Religion es hat).

Wenn die Eltern die gemeinsame Obsorge für das Kind haben möchten, dann müssen sie noch zusätzlich eine gemeinsame Erklärung beim Standesamt abgeben. 


Im Artikel Sorgerecht/Obsorge findest Du nähere Informationen über die Unterscheidung zwischen Umgang und Sorge.


Bei der Vaterschaftsanerkennung steht nach dem Wunsch des Gesetzgebers immer das Wohl des Kindes im Fokus. Das Kind hat ein Recht darauf, seine Abstammung zu kennen und Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben.

Freiwillige Anerkennung der Vaterschaft


Der Vater eines unehelichen Kindes kann in einer persönlichen Erklärung die Vaterschaft anerkennen:

  • durch Erscheinen bei einer zuständigen Behörde (z.B. Standesamt oder der Kinder- und Jugendhilfe)
  • mit Unterschreiben einer beglaubigten Urkunde.

Eine Frist dafür gibt es nicht. Die Erklärung kann bereits vor der Geburt abgegeben werden und erfolgt meist zusammen mit der Geburtsurkunde.

Ist der Vater minderjährig, muss der gesetzliche Vertreter (in der Regel die eigenen Eltern, also die Großeltern des Kindes) der Vaterschaftsanerkennung zustimmen und diese beurkunden lassen.

Die Anerkenntnis wird erst wirksam, wenn sie dem Standesamt des Kindes (Wohnort) übermittelt wurde. Mutter und Kind werden informiert, wenn der Vater die Erklärung abgegeben hat.

ℹ️ Wenn der Vater des Kindes im Ausland die Vaterschaftserklärung abgegeben hat, ist diese gültig, wenn sie den Vorschriften des jeweiligen Staates und den österreichischen Regelungen entspricht.

Was, wenn er die Vaterschaft nicht anerkennen will?

Die Vaterschaft kann nach § 148 ABGB auch vom Gericht festgestellt werden. Das geht nur, wenn entweder der Vater oder das Kind selbst einen Antrag stellt. Ein minderjähriges Kind kann zum Beispiel auch durch die Mutter vertreten werden.

Meistens tritt der Fall eines gerichtlichen Nachweises ein, wenn der vermutliche Vater nicht bereit ist, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen. Du kannst als Mutter in diesem Fall vor dem zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf „Feststellung der Vaterschaft“ stellen.


Unterstützung und gerichtlichen Beistand bekommst Du von der Kinder- und Jugendhilfe.

Gerichtliche Verfahren werden auch genutzt, wenn der gesetzliche Vater die biologische Vaterschaft anzweifelt, oder der biologische Vater seine Vaterschaft feststellen möchte und bisher ein anderer Vater gesetzlich feststand.

➡️ Innerhalb von zwei Jahren nach einer Vaterschaftserklärung kann die Mutter oder das Kind Widerspruch bei Gericht einlegen. Zum Beispiel, wenn die Mutter Einwände hat, die gegen die Vaterschaft sprechen.

  • Die Vaterschaft wird meistens durch eine DNA-Analyse festgestellt.



    Bei einem gerichtlichen Verfahren sind alle beteiligten Personen verpflichtet, an der Feststellung mitzuwirken, das heißt Blutproben oder ähnliches bereitzustellen.

    Ein Test, der privat oder gar heimlich durchgeführt wurde, ist als Beweismittel nicht zulässig. Denn die Herkunft der Proben muss natürlich gesichert sein.

    Womöglich befindest Du Dich gerade in der herausfordernden Situation, dass der Vater des Kindes ablehnend auf die Schwangerschaft reagiert hat und seinen Teil der Verantwortung nicht übernehmen will. Vielleicht bist Du daher im Augenblick noch unsicher, ob Du das Kind behalten wirst oder wie Du alles schaffen kannst.

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    Wenn Du als Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet bist, ist zunächst Dein Ehemann der Vater im gesetzlichen Sinne. Das gilt auch, wenn das Kind von einem anderen Mann ist.

    Vielleicht befindest Du Dich noch vor der Frage, wie Du mit der ganzen Situation umgehen willst. Du hast von Deiner Schwangerschaft erfahren und vielleicht noch mit keinem darüber gesprochen. Tipps und Hilfen findest Du hier:

    • Falls der rechtliche Vater (z.B. der Ehemann) berechtigte Zweifel daran hat, der biologische Vater des Kindes zu sein, kann er die Vaterschaft anfechten: In einem Antrag auf Bestreitung der ehelichen Geburt oder auf Rechtsunwirksamkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses.

      Vereinfacht und umgangssprachlich ausgedrückt durch die „Feststellung seiner Nichtvaterschaft“.

      Allerdings muss er das innerhalb von zwei Jahren tun. Diese zweijährige Frist beginnt mit dem Moment, in dem der gesetzliche Vater den ersten begründeten Zweifel an seiner Vaterschaft hat (z.B. wenn er erfährt, dass seine Frau fremdgegangen ist). Lässt er diese Frist verstreichen, hat er keine Möglichkeit mehr, die Vaterschaft anzufechten.


      Für die Klage beim Gericht benötigt er stichhaltige Beweise (z.B. den Beweis, dass er zum Zeugungszeitpunkt keinen sexuellen Verkehr mit seiner Frau hatte), sonst wird seine Klage abgewiesen. Wird die Klage zugelassen und mit einem Vaterschaftstest bestätigt, wird die Vaterschaft festgestellt.

      Bis zur Klärung bleibt der gesetzliche Vater unterhaltspflichtig.

    • Vielleicht möchte der biologische Vater des Kindes selbst als gesetzlicher Vater anerkannt werden. Was dann?


      Eine Vaterschaft kann generell nicht anerkannt werden, wenn bereits eine Vaterschaft besteht. In diesem Fall heißt das konkret: Der biologische Vater kann seine Vaterschaft nicht anerkennen lassen, weil der (zum Zeitpunkt der Geburt) mit der Mutter verheiratete Mann bereits als der gesetzliche Vater des Kindes gilt.


      Der biologische Vater kann dann die Vaterschaftsfeststellung bei Gericht beantragen.

    Schwanger und die Beziehung ist kompliziert?

    Vielleicht erlebst Du Deine Beziehungssituation im Augenblick als kompliziert und verschiedene Gedanken bewegen Dich. Es kann sein, dass Ihr noch nicht lange ein Paar seid und es daher noch nicht absehbar ist, wie die Beziehung weitergeht. Oder als möglicher Vater kommen mehrere Männer infrage.
    Aus welchen Gründen Du auch immer hier liest: Wahrscheinlich wünschst Du Dir klare Verhältnisse, um Dein Kind möglichst behütet und versorgt zu wissen. Du machst Dir verantwortungsvolle Gedanken und setzt Dich mit verschiedenen Möglichkeiten auseinander, doch der Blick in die Zukunft fällt Dir zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht sehr schwer.

    In einer solchen Situation kann es guttun, über das, was Dich momentan bewegt, mit einer erfahrenen und außenstehenden Person in Austausch zu kommen. Gerne kannst Du Dich an die Beraterinnen von Pro Femina e.V. wenden – wenn Du das möchtest: 📩 Schreib einfach von Deiner Situation - zum Kontakt

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