Alle Fristen und Fakten: Bis wann kann man abtreiben?

Bis wann abtreiben

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Wie lange eine Abtreibung nach der Fristenlösung möglich ist:

  • In Österreich gilt die sogenannte Fristenlösung für eine straffreie Abtreibung.
  • Das heißt, innerhalb einer bestimmten zeitlichen Frist kann eine Abtreibung vorgenommen werden.
  • Laut Gesetz darf man in den ersten drei Monaten nach Beginn der Schwangerschaft abtreiben.

Der Beginn einer Schwangerschaft kann dabei nur ungefähr bestimmt werden. Daher wird hilfsweise ab dem ersten Tag der letzten Periode bis zur 16. Schwangerschaftswoche gerechnet. Geht man vom möglichen Termin der Befruchtung aus, wären es etwa 14 Wochen.

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Wie lange kann ich noch abtreiben?

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Fristen je nach Abtreibungsmethode in Österreich

Während ein operativer Schwangerschaftsabbruch über den gesamten Zeitraum der Frist für eine straffreie Abtreibung möglich ist (s.o.), ist dieser Zeitrahmen aus medizinischen Gründen für einen medikamentösen Abbruch etwas kürzer.

Bis wann ist ein Schwangerschaftsabbruch in Österreich möglich?

medikamentöse Abtreibung

operative Abtreibung

Tag

63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung

Woche

  • bis zur 7. Woche (gerechnet ab der Befruchtung)
  • bis zur 9. SSW (gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung)
  • bis zur 14. Woche (gerechnet ab der Befruchtung)
  • bis zur etwa 16. SSW (gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung)

Monat

3 Monate nach Beginn der Schwangerschaft

Sonderregelungen nach der Frist

In manchen Fällen ist eine Abtreibung auch nach der Frist von drei Monaten möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen (Indikationen) bleibt sie ebenfalls straffrei. Zum Beispiel, wenn ernste Gefahr für die seelische oder körperliche Gesundheit oder das Leben der Frau besteht.

ℹ️ Weitere Informationen zum bestehenden Gesetz und zur Beratungsmöglichkeit findest Du auch hier:

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FAQs

  • Laut Gesetz ist eine Abtreibung in Österreich in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft möglich (Fristenlösung). Der Beginn einer Schwangerschaft kann dabei nur ungefähr bestimmt werden. Es wird hilfsweise ab dem ersten Tag der letzten Periode bis zur 16. Schwangerschaftswoche gerechnet. Rechnet man ausgehend vom möglichen Termin der Befruchtung, sind es etwa 14 Wochen.

  • Ein operativer Schwangerschaftsabbruch kann bis zum Ende der gesetzlich festgelegten Frist erfolgen, d.h. bis zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche (gerechnet ab der Befruchtung). Wird nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung gerechnet (gynäkologische Zählweise), entspricht das etwa der 16. Schwangerschaftswoche.

  • Eine medikamentöse Abtreibung ist aus medizinischen Gründen nur bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung erlaubt. Das entspricht etwa der 9. Schwangerschaftswoche, beziehungsweise der 7. Woche, wenn ab der Befruchtung gerechnet wird. Eine operative Methode ist in Österreich länger möglich.

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