Kündigung möglich? Schwanger in der Probezeit

Schwanger in der Probezeit

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Was muss ich beachten, wenn ich während der Probezeit schwanger werde?

  • Während der Probezeit gibt es in Österreich keinen Kündigungsschutz, auch nicht für schwangere Frauen.
  • Erst nach der Probezeit kann der Arbeitgeber einer Schwangeren nicht mehr kündigen – bis vier Monate nach der Geburt.
  • Daher ist es ratsam, dem Arbeitgeber erst nach der Probezeit die Schwangerschaft mitzuteilen.

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Nähere Informationen zum Thema Probezeit findest Du hier in unserem Artikel.

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Grundsätzlich gilt: Wegen der Schwangerschaft dürfen Dir im Beruf keine Nachteile entstehen!

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit ist die Phase in einem Arbeitsverhältnis, die dem besseren Kennenlernen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber dienen soll. Normalerweise wird diese Probezeit im Arbeitsvertrag festgehalten und beginnt mit dem ersten Arbeitstag.

  • Die rechtlich zulässige Dauer der Probezeit beträgt maximal einen Monat.
  • Bei Lehrverträgen beträgt die Zeit drei Monate.
  • Wenn nicht ausdrücklich eine Probezeit im Vertrag steht, gibt es auch keine.

👆In der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist: Jederzeit und sofort kann von beiden Seiten aus (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) in der Probezeit gekündigt werden – ohne Angabe von Gründen.

Schwanger – und jetzt?

Wenn Du Dich noch in der Probezeit befindest, hast Du keinen Kündigungsschutz. Es ist verständlich, dass Du Dir daher vielleicht Sorgen machst. Vor allem, wenn Du schwanger bist. Ein sicheres Arbeitsverhältnis würde Dir vermutlich eine gute Perspektive geben: beruflich und finanziell.

📘 Lesetipp:

Was Du jetzt tun kannst – und im Übrigen auch tun darfst:


Die Schwangerschaft musst Du nicht frühzeitig Deinem Arbeitgeber mitteilen.

Es gibt keine Frist oder Regelung, wann man den Arbeitgeber informieren muss.
Nach der Probezeit empfiehlt es sich zwar, dies so bald wie möglich zu tun, damit Du durch den Mutterschutz gesichert bist. Doch die Probezeit darfst Du sozusagen in Ruhe vorübergehen lassen. 


Im Übrigen warten viele Frauen die ersten (kritischen) Schwangerschaftswochen ab, bevor sie die Nachricht Ihrem Arbeitgeber und sogar ihrem Umfeld mitteilen. Es ist daher auch nichts Außergewöhnliches und Dein gutes Recht, in dieser Zeit die Neuigkeit für Dich zu behalten und abzuwarten.

Kündigung in der Probezeit

Wird eine Kündigung in der Probezeit ausgesprochen, endet das Arbeitsverhältnis sofort.

❗️Sollte Dein Arbeitgeber Dich aber während der Probezeit aufgrund Deiner Schwangerschaft kündigen, bedeutet das einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz und eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Die Auflösung des Vertrages kannst Du daher anfechten: innerhalb von 14 Tagen beim Arbeits- und Sozialgericht.

➡️ Bei Unklarheiten oder Fragen kannst Du Dich auch an die zuständige Arbeiterkammer wenden.


ℹ️ Vielleicht liest Du hier und befindest Dich noch in der Bewerbungsphase?
 Gut zu wissen: Im Bewerbungsgespräch musst Du Deinem Arbeitgeber nichts von Deiner Schwangerschaft erzählen, auch wenn er in die Richtung hin etwas fragt. 
Das ist rechtlich sogar geregelt, damit Du die gleichen Chancen hast wie andere, um die Stelle zu bekommen.

Ausgenommen, die Arbeit beinhaltet ausschließlich Tätigkeiten, die für Schwangere nicht geeignet sind. Dann darf Dein Arbeitgeber die Frage nach einer Schwangerschaft stellen.

Fragen oder Sorgen?

Vielleicht weißt Du im Augenblick nicht genau, wie Du weiter vorgehen kannst. Du möchtest Deinen Job nicht aufs Spiel setzen – oder einfach sagen, „was Sache ist“? Oder Dich bewegen neben diesen Thema noch weitere Sorgen?

Mit allen Deinen Anliegen kannst Du Dich auch persönlich an uns Beraterinnen wenden. Wir sind gerne für Dich da!

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