Alle Fristen und Fakten: Bis wann kann man abtreiben?

Bis wann abtreiben

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Wie lange ist eine Abtreibung nach der Fristenlösung möglich?

  • In der Schweiz gilt die sogenannte Fristenlösung für eine straffreie Abtreibung. Das heißt, innerhalb einer bestimmten zeitlichen Frist kann eine Abtreibung vorgenommen werden.
  • Laut Gesetz ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf Wochen nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung möglich, wenn die Frau den schriftlichen Wunsch dazu äußert.
  • Je nach Abtreibungsmethode gibt es unterschiedliche Fristen.

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Wie lange kann ich noch abtreiben?

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Fristen je nach Abtreibungsmethode in der Schweiz

Während ein operativer Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche möglich ist, ist aus medizinischen Gründen dieser Zeitrahmen für einen medikamentösen Abbruch etwas kürzer.

Abtreibungsfristen in der Schweiz
Abtreibungsfristen in der Schweiz

Bis wann ist ein Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz möglich?

medikamentöse Abtreibungoperative Abtreibung
Tag49. Tag nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung
Woche
  • bis zur 5. Woche (gerechnet ab der Befruchtung)
  • bis zur 7. SSW (gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung)
  • bis zur 10. Woche (gerechnet ab der Befruchtung)
  • bis zur 12. SSW (gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung)

Sonderregelungen nach der Frist

In Ausnahmefällen ist eine Abtreibung auch nach der Frist von zwölf Schwangerschaftswochen möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen (Indikationsregelung) bleibt sie ebenfalls straffrei.

Wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft gefährdet ist, kann der Arzt eine medizinische Indikation ausstellen.

ℹ️ Weitere Informationen zum bestehenden Gesetz und zur Beratungsmöglichkeiten findest Du auch hier:

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FAQs

  • Nach der sogenannten Fristenlösung ist eine Abtreibung in der Schweiz bis zur 10. Schwangerschaftswoche möglich (gerechnet ab der Befruchtung). Dies entspricht etwa der 12. Schwangerschaftswoche, gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung (gynäkologische Zählweise).

  • Ein operativer Schwangerschaftsabbruch kann bis zum Ende der gesetzlich festgelegten Frist erfolgen, d.h. bis zum Ende der 10. Schwangerschaftswoche (gerechnete ab der Befruchtung). Wird nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung gerechnet (gynäkologische Zählweise), entspricht das etwa der 12. Schwangerschaftswoche.

  • Eine medikamentöse Abtreibung ist aus medizinischen Gründen nur bis zum 49. Tag nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung erlaubt. Das entspricht etwa der 7. Schwangerschaftswoche, beziehungsweise der 5. Woche, wenn ab der Befruchtung gerechnet wird. Eine operative Methode ist in der Schweiz länger möglich.

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Autoren & Quellen

Autorin:

Verena Küpper
Sozial- und Geisteswissenschaftlerin

Überprüfung

Medizinisches Team

Quellen:

§ 118-120 Schweizerisches Strafgesetzbuch: Schweizerische Eidgenossenschaft (17.02.2023)

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