In der Schweiz: Ärzte und Abtreibung

Ärzte und Abtreibung

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Die Rolle des Arztes beim Schwangerschaftsabbruch

  • Eine Abtreibung darf nur von einem zugelassenen Arzt durchgeführt werden; ansonsten ist sie strafbar.

  • Allerdings führen aus Gewissensgründen nicht alle Frauenärzte Schwangerschaftsabbrüche durch.

  • Vor einem Schwangerschaftsabbruch ist der Arzt gesetzlich verpflichtet, mit der Schwangeren ein ärztliches Beratungsgespräch zu führen und sie über die Risiken aufzuklären.

Tipps für Dich:

Wer führt einen Schwangerschaftsabbruch durch?

Ein Schwangerschaftsabbruch darf grundsätzlich nur von einem Arzt / einer Ärztin und nach geltenden medizinischen Standards vorgenommen werden. Eine Abtreibung ohne Arzt ist grundsätzlich rechtswidrig (Strafgesetzbuch Art. 119 (2)). Diese Regelungen gelten vor allem zum gesundheitlichen Schutz der Frau.

Ärzte und Abtreibung in der Schweiz:

Viele Ärzte stehen einmal vor der Frage, eine Abtreibung durchführen oder nicht. Manche Ärzte machen von ihrer Gewissensfreiheit Gebrauch und wollen keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Bei sogenannten Spätabtreibungen schaltet sich außerdem der Ethikrat des Spitals mit ein.

Grundsätzlich muss aber jedes Kanton Spitäler und Frauenarztpraxen mit der Möglichkeit zur Abtreibung sicherstellen (Strafgesetzbuch Art. 119 (4)). Es gibt auch Mediziner und Kliniken, die sich auf Abtreibungen spezialisiert haben.

Beratungsgespräch

Per Gesetz ist ein Arzt dazu verpflichtet, mit der Schwangeren vor einer möglichen Abtreibung ein Beratungsgespräch zu führen. Dabei muss er die möglichen medizinischen Risiken erläutern. Außerdem muss er Auskunft über die Möglichkeit einer Adoption geben und über weitere Beratungsangebote informieren. So können ganzheitlich gesehen auch die möglichen seelischen Folgen bedacht werden oder praktische / materielle Hilfe in Anspruch genommen werden.

Für unter 16-Jährige gibt es eigene Beratungsstellen. Der Arzt muss sich versichern, dass unter 16-Jährige eine solche aufgesucht haben.

Der Rechtstext im Wortlaut / Schweizerisches Strafgesetzbuch

    • (1) Der Abbruch einer Schwangerschaft ist straflos, wenn er nach ärzt­lichem Urteil notwendig ist, damit von der schwangeren Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schwe­ren seelischen Notlage abgewendet werden kann. Die Gefahr muss umso grösser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist.


      (2) Der Abbruch einer Schwangerschaft ist ebenfalls straflos, wenn er innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode auf schriftliches Verlangen der schwangeren Frau, die geltend macht, sie befinde sich in einer Notlage, durch eine zur Berufsausübung zugelassene Ärztin oder einen zur Berufsausübung zugelassenen Arzt vor­genommen wird. Die Ärztin oder der Arzt hat persönlich mit der Frau vor­her ein eingehendes Gespräch zu führen und sie zu beraten.


      (3) Ist die Frau nicht urteilsfähig, so ist die Zustimmung ihrer gesetz­lichen Vertreterin oder ihres gesetzlichen Vertreters erforderlich.


      (4) Die Kantone bezeichnen die Praxen und Spitäler, welche die Voraus­setzungen für eine fachgerechte Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen und für eine eingehende Beratung erfüllen.


      (5) Ein Schwangerschaftsabbruch wird zu statistischen Zwecken der zuständigen Gesundheitsbehörde gemeldet, wobei die Anonymität der betroffenen Frau gewährleistet wird und das Arztgeheimnis zu wahren ist.

    • (1) Mit Busse wird die Ärztin oder der Arzt bestraft, die oder der eine Schwangerschaft in Anwendung von Artikel 119 Absatz 2 abbricht und es unterlässt, vor dem Eingriff:

      a. von der schwangeren Frau ein schriftliches Gesuch zu verlangen;

      b. persönlich mit der schwangeren Frau ein eingehendes Gespräch zu führen und sie zu beraten, sie über die gesundheitlichen Risiken des Eingriffs zu informieren und ihr gegen Unterschrift einen Leitfaden auszuhändigen, welcher enthält:

      1. ein Verzeichnis der kostenlos zur Verfügung stehenden Beratungsstellen,
      2. ein Verzeichnis von Vereinen und Stellen, welche moralische und materielle Hilfe anbieten, und
      3. Auskunft über die Möglichkeit, das geborene Kind zur Adoption freizugeben;

      c. sich persönlich zu vergewissern, dass eine schwangere Frau unter 16 Jahren sich an eine für Jugendliche spezialisierte Beratungsstelle gewandt hat.

      (2) Ebenso wird die Ärztin oder der Arzt bestraft, die oder der es unterlässt, gemäss Artikel 119 Absatz 5 einen Schwangerschaftsabbruch der zuständigen Gesundheitsbehörde zu melden.

    Wie finde ich einen Arzt für die Abtreibung? – Liste

    Es kann ganz verschiedene Gründe geben, weshalb Du Dich nicht dazu in der Lage siehst, das Kind zu bekommen, und Dich fragst, welche Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

    Sobald man im Internet die Suche nach einem geeigneten Arzt für eine Abtreibung startet, bekommt man rasch Adressen, wo man einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann. Inwieweit es sich dabei um seriöse Anbieter handelt, darf die schwangere Frau individuell prüfen. Eine Liste mit Ärzten für den Schwangerschaftsabbruch kannst Du im Internet finden.

    Auf der Suche nach Ärzten für eine Abtreibung: Bedenkzeit

    Wenn Du ungeplant schwanger bist und sofort einen Arzt für einen Schwangerschaftsabbruch finden willst, ist es ratsam, Dich nicht übereilt festzulegen. Mit ausreichend Bedenkzeit kannst Du Dich selbst vor einer Kurzschlussreaktion etwa aus Angst oder aus dem Schock heraus schützen.

    Es ist Dein Recht, Dich nicht nur über praktische Dinge, wie die Methoden einer Abtreibung oder was eine Abtreibung kostet, zu informieren.

    Du bist es wert, Dich professionell über alle Deine Möglichkeiten informieren und beraten zu lassen! Auch der Gesetzgeber will gewährleisten, dass jede Frau eine für sich persönlich tragfähige Entscheidung finden kann.

    Daher wird eine Beratung im Vorfeld sichergestellt. Eine bestimmte Wartefrist wie in anderen Ländern (zum Beispiel Deutschland) gibt es zwar nicht, aber es bleiben Dir insgesamt für die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs mehrere Wochen Zeit. So kannst Du Dich in aller Ruhe mit den Pro und Contras zu einer Abtreibung auseinandersetzen.

    Vielleicht bist Du gerade auf der Suche nach einem Gynäkologen beziehungsweise Frauenarzt für einen Schwangerschaftsabbruch. Bestimmt machst Du Dir diese Entscheidung nicht leicht und bist vielleicht innerlich sogar richtig hin- und hergerissen – während Du Dich zugleich schon erkundigst, wer eine Abtreibung durchführt. Es kann ganz verschiedene Gründe geben, weshalb Du Dich nicht dazu in der Lage siehst, das Kind zu bekommen, und Dich fragst, welche Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

    Was nun?

    Wahrscheinlich gibt es noch viele andere Fragen, die Dich gerade beschäftigen. Du kannst Dich gerne weiter auf unserer Webseite zu den Themen Ungeplant schwanger und Abtreibung informieren.


    Vielleicht sind auch unsere Selbsttests für Dich interessant:

    Mit all dem, was Dich nun bewegt und mit den Fragen, die Dir vielleicht noch durch den Kopf gehen, kannst Du Dich aber auch jederzeit an die Beraterinnen von Pro Femina e.V. wenden! Sie nehmen sich gerne Zeit, um mit einem Blick von außen all das genauer anzuschauen.

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