Die Rolle des Arztes beim Schwangerschaftsabbruch
- Eine Abtreibung darf nur von einem zugelassenen Arzt durchgeführt werden; ansonsten ist sie strafbar.
- Allerdings führen aus Gewissensgründen nicht alle Frauenärzte Schwangerschaftsabbrüche durch.
- Der Arzt, der einen Abbruch vornimmt, ist grundsätzlich als Berater im Schwangerschaftskonflikt ausgeschlossen. Zu beachten sind auch die vorgeschriebene Wartezeit vor dem Eingriff (3 Tage).
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Wer führt einen Schwangerschaftsabbruch durch?
Ein Schwangerschaftsabbruch darf grundsätzlich nur von einem Arzt bzw. einer Ärztin und nach geltenden medizinischen Standards vorgenommen werden. Eine Abtreibung ohne Arzt ist grundsätzlich rechtswidrig (lies hier mehr: Paragraph 218 StGB).
Ärzte und Abtreibung in Deutschland:
Wohl jeder Frauenarzt steht einmal vor der Frage, ob er Abtreibungen durchführt oder nicht. Gemäß § 12 Abs. I Schwangerschaftskonfliktgesetz besteht in Deutschland aber keine Verpflichtung für Ärzte oder anderes medizinisches Personal, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. Viele Ärzte machen von dieser Gewissensfreiheit Gebrauch und wollen keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Es gibt aber auch Mediziner und Kliniken, die sich auf Abtreibungen spezialisiert haben.
Welcher Arzt macht die Abtreibung?
Sobald man im Internet die Suche nach einem geeigneten Arzt für eine Abtreibung startet, bekommt man rasch Adressen, wo man einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann. Inwieweit es sich dabei um seriöse Anbieter handelt, darf die schwangere Frau individuell prüfen. Eine Liste mit Ärzten für den Schwangerschaftsabbruch kannst Du im Internet finden. Sie wird von der Bundesärztekammer online zur Verfügung gestellt.
Vielleicht bist Du gerade auf der Suche nach einem Gynäkologen beziehungsweise Frauenarzt für einen Schwangerschaftsabbruch. Bestimmt machst Du Dir diese Entscheidung nicht leicht und bist vielleicht innerlich sogar richtig hin- und hergerissen, während Du Dich schon erkundigst, wer eine Abtreibung durchführt. Es kann ganz verschiedene Gründe geben, weshalb Du Dich nicht dazu in der Lage siehst, das Kind zu bekommen, und Dich fragst, welche Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Wenn Du über das, was Dich da gerade bewegt bei der Frage, wie es weitergehen soll, mit einer erfahrenen Person sprechen möchtest, wende Dich gerne an die Beraterinnen von Pro Femina e.V.!
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Auf der Suche nach Ärzten, die abtreiben: Bedenkzeit
Wenn Du ungeplant schwanger bist und sofort einen Arzt für einen Schwangerschaftsabbruch finden willst, raten wir Dir, Dich nicht übereilt festzulegen. Mit ausreichend Bedenkzeit kannst Du Dich selbst vor einer Kurzschlussreaktion etwa aus Angst oder aus dem Schock heraus schützen.
Es ist Dein Recht, Dich nicht nur über praktische Dinge, wie die Methoden einer Abtreibung oder was eine Abtreibung kostet, zu informieren. Egal, warum Du Dich gerade über eine Abtreibung erkundigst, Du bist es wert, Dich professionell über alle Deine Möglichkeiten informieren und beraten zu lassen!
Auch der Gesetzgeber will gewährleisten, dass jede Frau eine für sich persönlich tragfähige Entscheidung finden kann. Daher darf ein Arzt frühestens nach einer Wartefrist von mindestens drei Tagen in Folge der Beratung in einer staatlich anerkannten Stelle eine Abtreibung durchführen. Insgesamt bleiben aber für die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs nach der Beratungsregelung mehrere Wochen, in denen eine Frau sich in aller Ruhe mit den Pro und Contras zu einer Abtreibung auseinandersetzen kann.
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Abtreibung: Frauenarzt darf nicht gleichzeitig beraten
Generell ist ein Schwangerschaftsabbruch erst nach einem Gespräch bei einer Beratungsstelle mit besonderer staatlicher Anerkennung nach §9 des SchKG (inklusive Ausstellen eines Beratungsscheins) straffrei möglich. Im Anschluss steht die Frage: Möchte die Frau den Abbruch wirklich? Und wenn ja: Welcher Arzt macht einen Schwangerschaftsabbruch?
Wichtig dabei ist: Frauenärzte, die Abtreibungen durchführen, dürfen nicht diejenigen gewesen sein, die die Beratung angeboten haben. Damit möchte der Gesetzgeber die schwangere Frau vor einem persönlichen Interesse des Beratenden und einer Ausnutzung ihrer Notlage schützen.
Wurde die gesetzlich vorgeschriebene Beratung also durch einen Arzt, der selbst Abtreibungen durchführt, vorgenommen, muss in diesem Fall ein anderer Frauenarzt gesucht werden. Es ist wichtig, dass die Frau selbst und in aller Freiheit eine gute Entscheidung treffen kann.
Was nun?
Wahrscheinlich gibt es noch viele andere Fragen, die Dich gerade beschäftigen. Du kannst Dich gerne weiter auf unserer Webseite zu den Themen ungeplant schwanger und Abtreibung informieren. Mit all dem, was Dich nun bewegt und mit den Fragen, die Dir vielleicht noch durch den Kopf gehen, kannst Du Dich aber auch jederzeit an die Beraterinnen von Pro Femina e.V. wenden! Sie nehmen sich gerne Zeit, um mit einem Blick von außen all das genauer anzuschauen.
Folgende Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme hast Du:
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- 📩 Schreib Deine Frage oder Dein Anliegen einfach hier – zum Kontaktformular.
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Quelle:
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: § 218a StGB
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: § 218b StGB