Im Beruf: Arbeitgeber informieren

Arbeitgeber informieren

1702602871 | Jacob Lund | shutterstock.com

Muss ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren? Und wann?

Auch wenn es ratsam ist, die Schwangerschaft seinem Arbeitgeber zu melden, besteht keine Verpflichtung dazu – und damit auch keine bestimmte Frist, die Du hier zu beachten hast.

Nähere Informationen und warum es dennoch sinnvoll ist, die Schwangerschaft Deinem Chef mitzuteilen, findest Du in diesem Artikel. Oder mach den Selbsttest: 💻 Schwanger am Arbeitsplatz: Was muss ich beachten?

Schwanger am Arbeitsplatz: Was muss ich beachten? - Dein Selbsttest

Dich beschäftigen im Moment Fragen bezüglich Deiner Schwangerschaft und Deiner Arbeit. Es ist vermutlich nicht einfach, einen Überblick über die beruflichen Regelungen zu bekommen. Klick an, welche Themen Dich interessieren: ➡️ Sieben Fragen & sieben Antworten direkt auf Deinen Bildschirm!
Grundsätzlich gilt: Wegen der Schwangerschaft dürfen Dir im Beruf keine Nachteile entstehen!

Warum überhaupt den Chef informieren?

Vielleicht machst Du Dir Sorgen, wie Dein Arbeitgeber reagieren könnte und überlegst deshalb, warum es überhaupt notwendig ist, ihn zu informieren.

Der Vorgesetzte muss über die Schwangerschaft Bescheid wissen, damit er alle Regelungen des Mutterschutzgesetzes in vollem Umfang und zu Deinem Wohl umsetzen kann. Denn durch eine Schwangerschaft können für ihn gewisse Pflichten und für Dich zusätzliche Rechte entstehen. Deshalb ist es sinnvoll, Deinen Chef oder Deine Chefin früher oder später zu informieren.

📘 Lesetipps:

Falls Du Angst vor dem Gespräch mit Deinem Arbeitgeber hast, kannst Du gerne zu den Beraterinnen von Pro Femina e.V. Kontakt aufnehmen! Sie können mit Dir das Gespräch vorbereiten und über Deine Rechte sprechen!

Schreib zum Beispiel per Mail 📩 oder vereinbare einen Telefontermin 📞 mit einer Beraterin

Wann ist der beste Zeitpunkt zum Verkünden der Schwangerschaft?


Dir bleibt es überlassen, wann Du sagen möchtest, dass Du schwanger bist. Es gibt viele unterschiedliche Faktoren, die Du individuell gewichten kannst.

  • Manche Frauen möchten die kritischen ersten 12 Wochen erst einmal gut hinter sich bringen. Denn in dieser Zeit ist das Fehlgeburtsrisiko noch höher als im weiteren Verlauf der Schwangerschaft.
  • Andere Frauen rechnen mit einer positiven Reaktion der Vorgesetzten und möchten die Neuigkeit gleich erzählen.

  • Manche informieren die Unternehmensleitung aus Gründen der Fairness lieber früher als später, um Unmut über einen überraschenden „Ausfall“ zu vermeiden.

  • Andere wiederum geben aus persönlichen Gründen erst sehr viel später bekannt, dass sie ein Kind erwarten.

Jede dieser Herangehensweisen hat ihre Berechtigung und ist vor dem Gesetz zulässig!

ℹ️ Übrigens: Wenn einer Schwangeren z.B. besonders übel ist und sie sich deshalb krank meldet / schreiben lässt, muss sie auch hier nicht ihre Schwangerschaft offenbaren.

👥 Schwanger: Welcher Typ bin ich? – zum Persönlichkeitstest

👆Übrigens: Schon im Bewerbungsgespräch muss eine Frau nicht auf Fragen nach einer möglichen Schwangerschaft oder Familienplanung eingehen. Dies ist im sogenannten Gleichstellungsgesetz geregelt, damit die Bewerberin die gleichen Chancen hat wie andere.
Ausnahme: Die Tätigkeiten am Arbeitsplatz sind für eine Schwangere unzumutbar oder gar gefährlich, oder die äußere Erscheinung spielt eine wichtige Rolle (Modell, Tänzerin…). In dem Fall muss der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wissen.

Mögliche Sonderfälle – wie gehe ich mit ihnen um?

Ein Sonderfall zur Mitteilung der Schwangerschaft liegt vor, wenn der Arbeitsvertrag bereits gekündigt wurde, ohne dass der Betrieb von der Schwangerschaft wusste. Oder Du selbst erst später von Deiner Schwangerschaft erfahren hast. 
Hier ist schnelles Handeln angeraten. Aber keine Sorge: Wenn Du Deinen Arbeitgeber nachträglich informierst, wird die Kündigung unwirksam.

⁉️Bei Unklarheiten oder Fragen kannst Du Dich an das Arbeitsinspektorat Deines Kantons wenden!

In der Probezeit ist es ratsam, nicht voreilig von der Schwangerschaft zu berichten und die Zeit abzuwarten. Hier mehr dazu ➡️ Schwanger in der Probezeit

Noch Fragen oder Sorgen?

Vielleicht ist weiterhin etwas unklar, oder Du bist noch unentschieden, wie es für Dich jetzt weitergehen kann. Wenn Du möchtest, kannst Du Dich mit allen Fragen und Sorgen, die Dich rund um die Schwangerschaft momentan beschäftigen, an die Beraterinnen von Pro Femina e.V. wenden. Sie sind gerne für Dich da!

Auch interessant:

Findest Du diesen Artikel hilfreich?

Neuen Kommentar schreiben

Hier hast Du die Möglichkeit, Deine Geschichte zu teilen, anderen Frauen Mut zu machen oder den Artikel zu kommentieren.