Kriminologische Indikation: Abtreibung nach Vergewaltigung/Missbrauch

Kriminologische Indikation

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Gesetzeslage und Möglichkeiten in Deutschland

  • Eine Abtreibung ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen (den so genannten Indikationen) erlaubt. Eine dieser Regelungen ist die kriminologische Indikation.
  • Eine kriminologische Indikation liegt vor, wenn die Schwangerschaft durch eine Gewalttat entstanden ist.
  • In diesem Fall ist auch kein Beratungsschein für einen Schwangerschaftsabbruch notwendig.

Hier findest Du Informationen zu den rechtlichen Gegebenheiten bei einem Schwangerschaftsabbruch bei Vergewaltigung.

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Was ist die kriminologische Indikation?

Die kriminologische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch greift, wenn eine Schwangerschaft bei einer sexuellen Straftat entstanden ist. Dadurch ist die Abtreibung straffrei möglich (§ 218 a Abs. 3 StGB). Zu solchen Straftaten zählen sexueller Missbrauch an Kindern, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung ( §§176 – 178 StGB).

Im Gesetzestext (§ 218a Absatz 3 StGB) heißt es zur kriminologischen Indikation wörtlich:

„Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 178 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.“

Voraussetzungen für eine kriminologische Indikation zur Abtreibung

Damit die kriminologische Indikation greift, müssen nach § 218a Absatz 3 StGB folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die schwangere Frau muss in den Eingriff einwilligen.
  • Die Abtreibung muss von einem Arzt durchgeführt werden.
  • Nach ärztlicher Erkenntnis muss an der Frau ein Sexualdelikt begangen worden sein. Zudem müssen dringende Gründe dafür sprechen, dass es dadurch zu der Schwangerschaft gekommen ist. Die Frau muss die Straftat im weiteren Verlauf jedoch nicht zur Anzeige bringen.
  • Es dürfen nicht mehr als zwölf Wochen seit der Empfängnis vergangen sein.

Jeder in Deutschland zugelassene Arzt ist befugt, die kriminologische Indikation zu bestätigen. Ein Gespräch mit der schwangeren Frau und die Untersuchung reichen aus, um die kriminologische Indikation festzustellen.

Das Beratungsgespräch und ein Beratungsschein, die im Normalfall für eine Abtreibung erforderlich sind, sind bei der kriminologischen Indikation nicht notwendig.

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Wenn Du selbst betroffen bist

Eine Vergewaltigung gehört zu den verletzendsten Eingriffen in den Körper und das Innerste einer Frau. Von außen kann man nur erahnen, welchen Schmerz eine solche Tat auslöst.

Vielleicht weißt Du nicht, was Du jetzt tun sollst? Du befürchtest, schwanger zu sein, oder Du bist schwanger und fragst Dich nun, was jetzt das Beste für Dich wäre? Möglicherweise hast Du auch ganz konkrete Fragen, zum Beispiel wie eine ärztliche Untersuchung ablaufen würde.

Neben einer zeitnahen medizinischen Versorgung kann es in dieser Situation guttun, sich Unterstützung und professionelle Ansprechpartner von außen zu suchen. Du musst nach einem solchen Geschehen nicht alleine bleiben!

Bei Sorgen rund um eine (mögliche) Schwangerschaft kannst Du selbstverständlich auch direkt Kontakt zu den Beraterinnen von Pro Femina e.V. aufnehmen. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos:

FAQ

  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) in Deutschland rechtswidrig und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen, unter denen eine Abtreibung straffrei ist:

    • Beratungsregelung (soziale Indikation)
    • Medizinische Indikation
    • Kriminologische Indikation
  • Mit der sogenannten Beratungsregelung bleibt ein Schwangerschaftsabbruch zwar rechtswidrig, ist jedoch nicht strafbar, wenn er bis zur 12. Woche nach der Empfängnis vorgenommen wird. Diese Regelung besagt u.a., dass sich eine Frau bei einer staatlich anerkannten Stelle beraten lassen muss und zwischen dem Beratungsgespräch und einer möglichen Abtreibung drei Tage Bedenkzeit liegen müssen. Liegt eine medizinische oder kriminologische Indikation vor, ist eine Abtreibung ebenfalls nicht strafbar.

  • Eine Medizinische Indikation liegt vor, wenn ein Arzt feststellt, dass eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft besteht (eine körperliche Beeinträchtigung des Kindes an sich rechtfertigt keine medizinische Indikation). Eine Abtreibung ist dann auch nach der 12. Woche möglich.
    Eine Kriminologische Indikation liegt vor, wenn eine Schwangerschaft durch eine Gewalttat entstanden ist. Eine Abtreibung ist bis zur 12. Woche nach Empfängnis möglich. In diesem Fall besteht keine Beratungspflicht.

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