Was sind die rechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in Österreich?
- In Österreich ist eine Abtreibung grundsätzlich nicht legal.
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Schwangerschaftsabbruch aber dennoch erlaubt.
- Diese Voraussetzungen sind zum Beispiel das Einhalten bestimmter Fristen.
- ⚖️ Abtreiben: ja oder nein? – zum Abtreibungstest
- 💰 Was kostet eine Abtreibung in Österreich? – zum Abtreibung-Kostenrechner
Ist eine Abtreibung in Österreich legal?
Grundsätzlich sind Abtreibungen gemäß § 96 StGB über den Schwangerschaftsabbruch in Österreich nicht legal, sondern rechtswidrig. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafen oder Geldstrafen von bis zu 720 Tagessätzen vor.
Dabei gibt es allerdings gewisse Ausnahmen, wann eine Abtreibung dennoch straflos bleibt.
Wann ist eine Abtreibung in Österreich straffrei?
Seit dem 01.01.1975 gilt in Österreich der § 97 StGB über die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs. Er besagt in seinem ersten Absatz, Ziffer 1, dass die im vorhergehenden § 96 genannte Tat nicht strafbar ist, wenn sie:
- innerhalb der in Österreich geltenden Frist für eine Abtreibung stattfindet (Fristenlösung).
- durch einen Arzt vorgenommen wird
- Es wird außerdem vorausgesetzt, dass der Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der schwangeren Frau geschieht (siehe § 96 StGB).
- Vor dem Eingriff muss zudem eine ärztliche Beratung stattfinden.
ℹ️ In manchen Sonderfällen ist eine Abtreibung nach § 97 StGB ebenfalls nicht strafbar (medizinische Indikation). Hier kannst Du Näheres zur Abtreibung in medizinischen Sonderfällen nachlesen.
Du bist unter 18 Jahre alt? In unserem Artikel „Abtreibung unter 18“ findest Du alle wichtigen Infos.
Die Paragraphen 96 und 97 im Wortlaut:
§ 96 Strafgesetzbuch: Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer mit Einwilligung der Schwangeren deren Schwangerschaft abbricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen, begeht er die Tat gewerbsmäßig, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ist der unmittelbare Täter kein Arzt, so ist er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, begeht er die Tat gewerbsmäßig oder hat sie den Tod der Schwangeren zur Folge, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(3) Eine Frau, die den Abbruch ihrer Schwangerschaft selbst vornimmt oder durch einen anderen zuläßt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
§ 97 Strafgesetzbuch: Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1) Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar,
- wenn der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird; oder
- wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird; oder
- wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Rettung der Schwangeren aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr unter Umständen vorgenommen wird, unter denen ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist.
(2) Kein Arzt ist verpflichtet, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder an ihm mitzuwirken, es sei denn, daß der Abbruch ohne Aufschub notwendig ist, um die Schwangere aus einer unmittelbar drohenden, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr zu retten. Dies gilt auch für die in gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen tätigen Personen.
(3) Niemand darf wegen der Durchführung eines straflosen Schwangerschaftsabbruchs oder der Mitwirkung daran oder wegen der Weigerung, einen solchen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder daran mitzuwirken, in welcher Art immer benachteiligt werden.
Quelle: https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/96 und https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/97
Bis wann ist ein Schwangerschaftsabbruch in Österreich möglich?
Während der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft kann in Österreich ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden.
Da der Beginn einer Schwangerschaft nicht eindeutig bestimmt werden kann, wird hilfsweise ab dem ersten Tag der letzten Periode gerechnet: Es bleibt dann bis zur 16. Schwangerschaftswoche Zeit, sich zu entscheiden.
Weitere Infos und die genauen Fristen je nach Abtreibungsmethoden kannst du in diesem Artikel nachlesen: Bis wann kann man abtreiben? ⏳Dort kannst Du Dir auch individuell berechnen lassen, wie viel Bedenkzeit Dir noch zur Verfügung steht.
Was kostet eine Abtreibung in Österreich?
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch liegen in Österreich zwischen 350 und 800 Euro.
Unser Tipp:
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- Du kannst auch unter Kosten einer Abtreibung genauere Informationen dazu nachlesen.
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