Wie ist die Gesetzeslage? Abtreibung in medizinischen Sonderfällen

Abtreibung in medizinischen Sonderfällen

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Die medizinische Indikation

  • Grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch in Österreich nicht legal, sondern gesetzwidrig.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen (Indikationen) bleibt eine Abtreibung in Österreich straffrei: Bei Einhaltung bestimmter Fristen oder bei einer medizinischen Indikation. Dann ist eine Abtreibung auch nach der üblichen Frist möglich.
  • Wir erklären die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Indikation.

Tipp für Dich:
⚖️ Abtreiben – ja oder nein? – zum Abtreibungstest


Was laut Gesetz geregelt ist

Im Paragraph 97 des Strafgesetzbuchs (StGB) werden Sonderfälle beschrieben, in denen eine Abtreibung ebenfalls nicht strafbar ist:

  • Wenn eine ernste Gefahr für die seelische oder körperliche Gesundheit oder das Leben der Frau besteht.

  • Wenn eine schwere geistige oder körperliche Behinderung des Kindes zu erwarten ist (eugenische Indikation).
  • Wenn die schwangere Frau zum Zeitpunkt der Zeugung nach österreichischem Gesetz unmündig war, also das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

In medizinischen Sonderfällen ist eine Abtreibung auch nach Ablauf der Frist von den ersten drei Monaten nach Beginn der Schwangerschaft möglich.

Der Eingriff ist von einem Arzt vorzunehmen. Die Einwilligung der Schwangeren wird auch hier vorausgesetzt.

➡️ Näheres zur Rechtslage und den Gesetzen zum Schwangerschaftsabbruch in Österreich kannst Du auch hier nachlesen.

    Methoden eines medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruchs

    Falls die Abtreibung bis zur 16. Schwangerschaftswoche (gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) vorgenommen wird, gibt es folgende Methoden:

    Sollte der Schwangerschaftsabbruch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, muss aufgrund der weiter fortgeschrittenen Schwangerschaft und der Größe des Embryos eine andere Methode verwendet werden.

    • Wenn das Kind außerhalb des Mutterleibes noch nicht lebensfähig ist, wird mit Medikamenten eine (Früh-)Geburt eingeleitet. In den meisten Fällen stirbt das Kind während des Geburtsvorgangs.
    • Wenn das Kind bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig ist, wird ihm eine Spritze mit Kaliumchlorid verabreicht. Es kommt zum Herzstillstand und Tod (Fetozid). Danach wird die Geburt eingeleitet.

    

Wenn es bei einer vorgeburtlichen Untersuchung zu einem auffälligen Befund kommt, ist es verständlich, dass einem erst einmal der Boden unter den Füßen weggerissen wird.

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    Wenn Du selbst betroffen bist und nicht weiter weißt

    Vielleicht kommst Du gerade erst von Deinem Arzt zurück und hast eine mögliche Diagnose erhalten, was Dein Kind betrifft. Du suchst verzweifelt nach Antworten und Rat? Oder Du bist schon eine Weile um Deine körperliche Gesundheit besorgt und fragst Dich, wie Du alles – auch seelisch – schaffen kannst?

    Sicher ist die momentane Situation sehr aufwühlend und schwer für Dich. Doch gerade bei der medizinischen Indikation bleibt Dir Zeit, um in Ruhe zu überlegen. Du bist es wert, Dir diese Zeit zu nehmen und auf Deine Herzensstimme zu hören!

    Wenn Du Dir in dieser Zeit ein offenes Ohr, Informationen oder einfach ein mitfühlendes Gegenüber wünschst, stehen wir Dir gerne mit unserer Beratungserfahrung unterstützend zur Seite.

    🧡 Wenn Du mit Deiner Situation nicht alleine bleiben willst, kannst Du den Beraterinnen von Pro Femina e.V. gerne von Deinem Anliegen erzählen: Zum Kontakt per Mail. WhatsApp oder Telefon!


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