Gibt es Nachteile? Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot

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Arbeitsverbot wegen Schwangerschaft?

  • Manche Frauen bekommen in der Schwangerschaft ein Arbeits-/Berufsverbot (juristisch korrekt: „Beschäftigungsverbot“). Das hängt davon ab, ob die Frau oder das Kind durch die beruflichen Tätigkeiten geschädigt werden könnten.
  • Dadurch entstehen der schwangeren Frau keine finanziellen Nachteile.
  • Es gibt verschiedene Formen des Beschäftigungsverbot. Diese werden auf die individuelle Situation der Frau angepasst.

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Grundsätzlich gilt: Wegen der Schwangerschaft dürfen Dir im Beruf keine Nachteile entstehen!

Was ist ein Beschäftigungsverbot?

Das Beschäftigungsverbot (BV) in der Schwangerschaft ist ein Element des Mutterschutzgesetzes (MSchG). Es dient grundsätzlich der Erhaltung Deiner Gesundheit und der des Kindes, falls diese durch das unveränderte Weiterarbeiten gefährdet wäre. Das gilt, wenn Du als normale Arbeitnehmerin angestellt bist, einen Minijob hast oder Dich in der Ausbildung befindest.

Deshalb gibt es die Möglichkeit, dass

  1. Deine Arbeit so angepasst wird, dass sie den gesetzlich festgelegten Standards entspricht,
  2. Du teilweise von der Arbeit befreit wirst – oder:
  3. Du gänzlich von der Arbeit freigestellt wirst.

📍 Wichtig: Auch mit einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft erhältst Du Dein Gehalt weiter wie zuvor, auch wenn Du anders oder gar nicht mehr arbeitest. Finanzielle Nachteile entstehen Dir also nicht. Auch Dein Urlaubsanspruch bleibt bestehen.

In welchem Zeitraum gilt das Beschäftigungsverbot?

Grundsätzlich besteht für jede schwangere Frau in den sechs Wochen vor und acht nach dem Geburtstermin ein gesetzliches Beschäftigungsverbot – dies sind die gesetzlich verankerten Mutterschutzfristen. Sie sollen Dich und Dein Kind schützen und treffen für Dich auf jeden Fall zu.

Es gibt allerdings auch Fälle, in der ein weiterreichendes und längerfristiges Beschäftigungsverbot nötig ist, um Deine Gesundheit und die des Kindes zu schützen. Gegebenenfalls kann es sich durch die gesamte Schwangerschaft ziehen.

Habe ich durch ein Beschäftigungsverbot Nachteile?

Nein, Dir entstehen keine Nachteile durch ein Beschäftigungsverbot!

  • Vielleicht befürchtest Du, Du könntest wegen des Arbeitsverbots weniger Gehalt bekommen. Aber keine Sorge: Dein Arbeitslohn wird Dir auch bei einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ohne Abstriche weiter ausgezahlt.

  • Auch eine Kündigung beim Vorliegen eines Beschäftigungsverbots musst Du nicht befürchten – durch Deine Schwangerschaft stehst Du automatisch unter Kündigungsschutz.
  • Deinem Chef entsteht übrigens ebenfalls kein Schaden: Er bekommt für die Dauer des Beschäftigungsverbots Deine Gehaltszahlungen erstattet und wird damit entlastet. So kann er z.B. einen notwendigen Ersatz Deiner Arbeitskraft organisieren, ohne „draufzuzahlen“. Du brauchst wegen eines Beschäftigungsverbots also auch beim Geld kein schlechtes Gewissen zu haben Deinem Arbeitgeber gegenüber!


Trotz Beschäftigungsverbot weiterarbeiten?

Womöglich sorgst Du Dich, dass Dein Arbeitgeber nicht gut auf ein Beschäftigungsverbot reagiert, weil er Dich braucht. Oder dass er sogar erwartet, dass Du freiwillig trotzdem weiterarbeitest. Vielleicht würdest Du auch ganz einfach gerne weiterarbeiten.

Das Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft muss allerdings eingehalten werden, wenn es ausgesprochen wurde. Der Betrieb macht sich sogar strafbar, wenn Du trotz eines ausgesprochenen Beschäftigungsverbotes weiterarbeitest.

Gründe für ein Beschäftigungsverbot

Die Gründe für ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft können entweder in der Art der Arbeit liegen, die Du normalerweise zu erledigen hast, wenn diese für Deine Gesundheit oder die des Kindes schädlich ist – oder aber in Deinem individuellen Gesundheitszustand.

Die Gründe für ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft können entweder in der Art der Arbeit liegen, die Du normalerweise zu erledigen hast, wenn diese für Deine Gesundheit oder die des Kindes schädlich ist – oder aber in Deinem individuellen Gesundheitszustand.

Deshalb gibt es zwei Arten von Arbeitsverbot: Ein generelles (betriebliches) und ein individuelles (vom Arzt verordnetes) Beschäftigungsverbot.

1. Generelles (betriebliches) BV

Ein generelles Beschäftigungsverbot spricht der Arbeitgeber aus. Es gibt Tätigkeiten, die laut Mutterschutzgesetz eine Gefährdung für Dich oder das Kind darstellen könnten. Beispiele dafür sind:

  • Arbeiten mit gefährlichen Stoffen (z.B. in der industriellen Fertigung)
  • Tätigkeiten mit großer körperlicher Belastung (z.B. Altenpflege oder Schichtarbeit)
  • Arbeitsfelder mit Infektionsrisiko (z.B. im medizinischen Bereich oder in pädagogischen Berufen)

Hier geht also nicht darum, wie es Dir gerade gesundheitlich geht. Auch wenn Du Dich eigentlich topfit fühlst, kann Dir ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, sobald Du Deine Schwangerschaft bekannt gibst.

2. Individuelles (ärztliches) BV

Ein individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft kann vom Arzt bescheinigt werden. Das passiert, wenn Dein Arzt Deinen Gesundheitszustand so einschätzt, dass Dir oder dem Kind das Weiterarbeiten schaden könnte. Folgende Gründe können beispielsweise dazu beitragen:

  • eine drohende Frühgeburt durch eine Muttermundschwäche
  • starke Rückenschmerzen
  • starke Übelkeit (Hyperemesis)
  • Risikoschwangerschaft

Das individuelle Beschäftigungsverbot darf ein Gynäkologe ausstellen, aber auch Dein Hausarzt oder jeder andere Arzt (z.B. ein Orthopäde bei entsprechenden Beschwerden). Wichtig ist, dass der Arzt oder die Ärztin auf dem Attest für Deinen Arbeitgeber zeigt, warum das Weiterarbeiten für Dich oder das Kind gefährlich wäre.

Hat Dein Arbeitgeber Zweifel an dem vorgelegten Attest, kann er eine Bestätigung durch eine Nachuntersuchung bei einem anderen Arzt verlangen. Welcher Arzt diese Nachuntersuchung durchführt, kann er allerdings nicht bestimmen – das entscheidest Du.

ℹ️ Achtung – Verwechslungsgefahr: Ein Beschäftigungsverbot ist keine Krankschreibung. Wenn Du in der Schwangerschaft krank bist oder sich bestehende Krankheiten verschlimmern, benötigst Du eine Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – kein Beschäftigungsverbot.

Hier ist die Lohnfortzahlung dann auch anders geregelt, z.B. tritt nach sechs Wochen anstelle des Arbeitslohns dann das Krankengeld.

Formen des Beschäftigungsverbotes

Nicht immer bedeutet ein Beschäftigungsverbot die komplette Freistellung von der Arbeit. Es gibt Abstufungen. Oftmals können dabei in Absprache mit dem Arzt und dem Arbeitgeber individuelle Regelungen entstehen, die zu Deiner Situation passen.

Andere Tätigkeiten

Möglicherweise kann Dein Arbeitgeber Dich von den gefährlichen Tätigkeiten befreien und Dir stattdessen für die Dauer der Schwangerschaft andere Aufgaben übertragen. So bist Du nach dem Mutterschutzgesetz ausreichend geschützt. In diesem Fall ist kein Arbeitsverbot notwendig.

Dein Chef kann Dir zumutbare Tätigkeiten jedoch auch ohne Deine Zustimmung zuweisen.

Übrigens: Manchmal kommt es zu einem „vorläufigen Beschäftigungsverbot“.
Dabei untersagt die Aufsichtsbehörde oder der Arzt die Weiterarbeit solange, bis der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen an das Mutterschutzgesetz anpassen konnte.

Verkürzte Arbeitszeiten

Manchmal ist es auch ausreichend, Deine Arbeitszeit zu reduzieren, wenn hierdurch die Gefährdung beseitigt werden kann. Man nennt das partielles (teilweises) Beschäftigungsverbot.

Vollständiges Beschäftigungsverbot

Stellt sich heraus, dass eine interne Umorganisation im Rahmen des Mutterschutzgesetzes nicht möglich ist, muss der Betrieb Dich ganz von Deiner Arbeitstätigkeit freistellen. Hier spricht der Betrieb dann ein vollständiges Beschäftigungsverbot aus.

In der Folge bist Du also gänzlich von Deiner Arbeit befreit und sollst wegen der Schwangerschaft gar nicht mehr arbeiten.

Mögliche Sonderfälle – wie gehe ich mit ihnen um?

Möglicherweise ist Deine Situation besonders, z.B. weil Du Dich gerade noch in der Ausbildung oder in der Probezeit befindest und durch Deine Schwangerschaft plötzlich ein Beschäftigungsverbot im Raum steht. Vielleicht hast Du auch einen befristeten Arbeitsvertrag oder arbeitest derzeit nicht, sondern befindest Dich gerade in Elternzeit.

Gerne stellen wir Dir weiterführende Informationen zu Deiner Situation zusammen und überlegen mit Dir gemeinsam, wie es nun am besten weitergehen kann. Falls nötig, holen wir auch gerne juristischen Rat für Dich ein. Melde Dich in diesem Fall einfach gerne direkt bei den Beraterinnen von Pro Femina e.V.!

  • 📩 Schreib uns zum Beispiel Dein Anliegen schnell und einfach übers Kontaktformular.

Noch Fragen oder Sorgen? 🤔

Wenn Du möchtest, kannst Du Dich auch mit allen anderen Fragen und Sorgen, die Dich rund um die Schwangerschaft beschäftigen, an uns Beraterinnen wenden. Wir sind gern für Dich da!

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