Überblick: Familienbeihilfe

Familienbeihilfe

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Welche staatliche Leistung steckt dahinter und wie erhalte ich sie?

  • Für den Staat stellt die Familie einen großen gesellschaftlichen Wert dar. Daher besteht seit 1955 in Österreich das Familienentlastungsgesetz, um Familien finanziell zu entlasten.
  • Familienbeihilfe wird für alle Kinder gezahlt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gezahlt wird bis zum vollendeten 24. Lebensjahr.
  • Beim Wohnsitzfinanzamt kann die Familienbeihilfe beantragt werden.

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Wann steht mir Familienbeihilfe zu?

  • Dein Lebensmittelpunkt liegt in Österreich und Du hältst Dich dort rechtmäßig auf.
  • Du hast einen gemeinsamen Wohnsitz mit Deinem Kind. 

  • Wenn Dein Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kannst Du Familienbeihilfe beantragen.
  • Das volljährige Kind darf eine Zuverdienstgrenze von 15.000 Euro (zu versteuerndes Einkommen) im Jahr nicht überschreiten.
  • Du bist österreichische Staatsbürgerin, EU/EWR-Staatsbürgerin oder aus der Schweiz, nach dem Asylgesetz anerkannt oder aufenthaltsberechtigt, oder aus einem anderen Land und hast einen Aufenthaltstitel für Österreich

Wie lange wird die Familienbeihilfe gezahlt und wie hoch ist der Betrag?

Grundsätzlich kann Familienbeihilfe für jedes Kind bis zum vollendeten 24. Lebensjahr bezogen werden.

Hintergrund: Die Eltern sind verpflichtet, den Unterhalt für das Kind bis zum Abschluss der Erstausbildung zu sichern. Das gehört zum Sorgerecht. Der Staat möchte die Familie solange unterstützen, bis das Kind voraussichtlich selbst erwerbstätig ist und auf eigenen Beinen stehen kann.

❗️Wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet und seine Ausbildung abgeschlossen hat, wird keine Familienbeihilfe mehr gezahlt. Wenn weiterhin eine Lehre, die Schule oder das Studium absolviert wird, allerdings schon.

Die Höhe des Geldes wird durch das Alter des Kindes bestimmt. Aktuell werden 114 Euro pro Monat Grundbetrag ab der Geburt des Kindes gezahlt. Der Betrag steigt nach entsprechenden Altersstufen.

Bei mehr als einem Kind kommt außerdem pro Kind ein Zusatzbetrag hinzu.
Eine Übersicht findest Du bei der Arbeiterkammer.

Der Antrag kann jederzeit beim Wohnsitzamt gestellt werden. Er ist auch bis zu fünf Jahre rückwirkend gültig.

Sondersituationen

Zwischen Matura und Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst:

Die Berufsausbildung muss sich im Anschluss zeitig anschließen. Dann bleibt der Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen.

Zwischen Ende des Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienstes und Beginn der Ausbildung:

Es gibt weiterhin Familienbeihilfe – natürlich nur, wenn das Kind noch keine 24 Jahre ist.

Freiwilliges soziales Jahr:

Wenn ein freiwilliges soziale Jahr (bzw. Umweltschutzjahr, Friedensdienst o.ä.) absolviert wird, wird währenddessen weiterhin Familienbeihilfe gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit beim Sozialministerium anerkannt ist.

ℹ️ Unter Umständen wird die Familienbeihilfe auch bis 25 Jahre gezahlt. Das lässt sich im zuständigen Wohnsitzamt klären oder über die Infoline vom Familienservice Österreich: 0800 240 262

Erhöhte Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe erhöht sich bei erheblich behinderten Kindern. Dafür braucht es ein ärztliches Zeugnis zum Grad der Behinderung.

Wenn das Kind stark – also zu mindestens 50 Prozent – beeinträchtigt ist oder vermutlich gar nicht für sich selbst sorgen kann, wird die Familie zusätzlich unterstützt. Insofern gilt unter Umständen auch keine Altershöchstgrenze für die Familienbeihilfe.

Zum Grundbetrag der Familienbeihilfe kommt ein Erhöhungszuschlag monatlich hinzu.
Bei einer dauernden Erwerbsunfähigkeit darf ab 2020 pro Jahr die Zuverdienstgrenze von 15.000 Euro nicht überschritten werden.

Ansprechpartner ist das Wohnsitzfinanzamt beziehungsweise das Sozialministerium.

Noch Fragen oder Sorgen?

Vielleicht liest Du hier, weil Du selbst unerwartet schwanger bist oder weil Du Dich fragst, wie das mit einem (weiteren) Kind funktionieren soll – auch finanziell?

Gerne kannst Du Dich mit allen Sorgen, die Dich rund um die Schwangerschaft bewegen, an uns Beraterinnen wenden.

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