Schwanger und selbstständig – welche staatlichen Leistungen stehen mir zu?
Die Regelungen bezüglich Mutterschutz und finanzieller Leistungen sind für Selbstständige etwas anders als für Arbeitnehmerinnen. Hier findest Du genauere Infos, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es für selbstständige schwangere Frauen und Mütter gibt.
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Mutterschutz für selbstständige Frauen?
Während Arbeitnehmerinnen durch das Mutterschutzgesetz acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt zuhause bleiben müssen, gibt es für Selbstständige keinen gesetzlich festgelegten Mutterschutz. Denn das Gesetz bezieht sich auf ein öffentlich-rechtliches oder privates Dienstverhältnis.
Es ist also ratsam, dass Du als Selbstständige für eine gewisse Schonzeit vor und nach der Geburt auf Dein Körpergefühl, den „gesunden Menschenverstand“ und Deinen Mutterinstinkt hörst.
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Lesetipp:
Leistungen der Sozialversicherung
Als Gewerbebetreibende, Neue Selbstständige oder Landarbeiterin stehen Dir die Leistungen aus dem sogenannten Versicherungsfall der Mutterschaft zu.
Darunter zählen zum Beispiel Sachleistungen wie ärztliche Hilfe, Hebammenbeistand und Heilbehelfe, sowie die Betriebshilfe und unter Umständen das Wochengeld.
❗️Voraussetzung: Entweder bist Du nach dem GSVG (Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz) in der Krankenversicherung pflichtversichert. Oder Du bist als Landarbeiterin/Bäuerin nach dem BSVG (Bauern-Sozialversicherungesetz) versichert.
Wann tritt der Versicherungsfall der Mutterschaft ein?
Der Versicherungsfall betrifft den Zeitraum von acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt. Wenn es gesundheitliche Gründe gibt (z.B. vorzeitiger Mutterschutz) und Du dafür ein ärztliches Zeugnis nachweisen kannst, kann der Zeitraum angepasst werden.
Weiterhin gilt: Bei Mehrlings- oder Frühgeburten sowie nach einem Kaiserschnitt gilt der Versicherungsfall 12 bis maximal 16 Wochen nach der Geburt.
Betriebshilfe und Wochengeld
Damit die Arbeiten im eigenen Betrieb fortgesetzt werden können und Du Dich als Schwangere oder Mutter schonen beziehungsweise Dich um Dein Baby kümmern kannst, gibt es die Betriebshilfe. Das heißt, Du hast Anspruch auf einen Betriebshelfer. Das ist eine Ersatzkraft, die vor allem die wichtigsten Aufgaben im Betrieb erledigen kann, sofern sie nicht aufgeschoben werden können.
➡️ Eine geeignete Person wird vom Versicherungsträger bzw. deren Vertragspartnern vermittelt.
Anspruch auf Wochengeld hast Du, wenn:
- Dir keine geeignete Person (in Deiner Nähe) vermittelt werden kann
- Wenn Du einen Job hast, bei dem Du nicht vertreten werden kannst (zum Beispiel Psychologin)
- Wenn Du eine Person gefunden hast, die mindestens vier Tage pro Woche (oder 20 Wochenstunden) bei Dir arbeitet
Die Höhe des Wochengeldes beträgt für das Jahr 2021 56,87 Euro pro Tag.
👍🏼 Es ist ratsam, frühzeitig Deine Situation prüfen zu lassen, ob Dir Betriebshilfe und Wochengeld zusteht.
ℹ️ Wenn Du Dein Gewerbe ruhend meldest oder Deine Erwerbstätigkeit unterbrichst, ist es gegebenenfalls möglich, dass Du keine Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge zahlen musst. Auch das kannst Du individuell prüfen lassen.
An wen kann ich mich wenden?
Genaue Informationen und Anträge findest Du bei folgenden Stellen:
- bei Deiner regionalen Landesstelle der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen
- bei Ansprechpartnern der WKO (Wirtschaftskammer Österreich)
- Ansprechpartner der LKO (Landwirtschaftskammer Österreich)
- Deinem zuständigen Versicherungsträger
❗️ Eine Meldefrist besteht bis spätestens zu Beginn des dritten Monates vor Deinem Entbindungstermin.
📝 Wichtig für die Anträge sind unter anderem ein ärztliches Zeugnis und Deine Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen.
Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe
Wenn Dein Lebensmittelpunkt in Österreich liegt und Du einen gemeinsamen Wohnsitz mit Deinem Kind hast, steht Dir Familienbeihilfe zu. Alle weiteren Infos findest Du in unserem Artikel dazu:
Das Kinderbetreuungsgeld bezog sich vor ein paar Jahren noch auf das Karenzgeldgesetz und stand somit nicht für Selbständige zur Verfügung. Das hat sich inzwischen geändert, sodass für Kinder, welche nach dem 01.01.2002 geboren sind, Kinderbetreuungsgeld geltend gemacht werden kann. Hier kannst Du mehr dazu lesen:
Weitere finanzielle staatliche Leistungen und Ansprechpartner findest Du hier:
Weitere Infos und Tipps
Gerne kannst Du Dich mit allem, was Dir rund um die Schwangerschaft vielleicht gerade Sorgen bereitet, an uns Beraterinnen wenden – wir nehmen uns gerne Zeit für Dich!
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Quellen:
Wochengeld und Betriebshilfe: Bundeskanzleramt Familie-Jugend-Service (30.09.2021)
Selbstständigkeit und Schwangerschaft: Unternehmerservice Portal (30.09.2021)