Auf einen Blick Das Kinderbetreuungsgeld

Kinderbetreuungsgeld

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Was steht mir zu?

  • Das Kinderbetreuungsgeld steht Dir vor allem in der Zeit der Elternkarenz zu.
  • In der Regel zahlt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) das Kinderbetreuungsgeld aus.
  • Beantragt wird das Kinderbetreuungsgeld beim zuständigen Sozialversicherungs-Träger (Gebietskrankenkasse). Es gibt zwei Modelle zur Auswahl.

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Wann steht mir das Kinderbetreuungsgeld zu?

Vielleicht fragst Du Dich, was Dir während der Elternkarenz an finanzieller Unterstützung zusteht, wenn Du nicht mehr arbeitest, oder nur geringfügig beschäftigt bist. Du bist auf das Kinderbetreuungsgeld (KBG) gestoßen und möchtest mehr wissen?



Hier ein Überblick für Dich:

  • Dein Lebensmittelpunkt liegt in Österreich und Du hältst Dich dort rechtmäßig auf.

  • Du hast einen gemeinsamen Wohnsitz mit Deinem Kind.

  • Bei geringfügiger Beschäftigung bleibt Dein Einkommen unter der Zuverdienstgrenze.
  • Du hast Anspruch auf Familienbeihilfe oder beziehst diese.
  • Du führst regelmäßig die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durch und legst die Nachweise bei der ÖGK vor. Denn Vorsicht: Sonst musst Du das KBG eventuell zurückzahlen!

Die Bezugsdauer vom KBG ist unabhängig von der Karenzdauer. Zu beachten wäre nur: Wenn Du Kinderbetreuungsgeld beziehst, bist Du mit Deinem Kind gleichzeitig krankenversichert. Bist Du über die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes hinaus in Karenz, musst Du Dich selbstständig versichern.

Bei getrennt lebenden Elternteilen braucht derjenige, der den Antrag auf Betreuungsgeld stellt, die Obsorgeberechtigung und den Bezug der Familienbeihilfe.

📘Lesetipps: Alle wichtigen Informationen zur Elternkarenz und zu weiteren finanziellen Hilfen in Österreich

Zwei Modelle zur Auswahl:

Kinderbetreuungsgeld-Konto

Das Kinderbetruungsgeld-Konto ist eine Pauschale, die unabhängig von einer ausgeübten Erwerbstätigkeit gilt. Somit steht ein gleich hoher Gesamtbetrag zur Verfügung.

Für ein Elternteil: 12.366,20 Euro
Für beide Elternteile zusammen: 15.449,28 Euro

Der Betrag wird Dir in Raten gezahlt und hängt mit der Bezugsdauer zusammen. Diese kannst Du frei wählen.

Die Bezugsdauer für ein Elternteil beträgt mindestens 365 Tage ab der Geburt des Kindes und maximal 851 Tage. Falls beide Elternteile KBG beziehen, mindestens 456 Tage bis höchstens 1.063 Tage (fast drei Jahre nach Geburt des Kindes). 
Je kürzer das Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, desto höher ist der jeweilige Tagsatz.

Im Webangebot des Bundeskanzleramts kannst Du Dir ausrechnen lassen, wie viel Dir im Monat zur Verfügung steht: Kinderbetreuungsgeld-Rechner

Einer geringfügigen Beschäftigung kannst Du nachgehen, wenn Du die Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro pro Jahr einhältst.


Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Die zweite mögliche Variante, welche Du wählen kannst, ist das sogenannte „Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld“.

Dieses Modell lohnt sich vor allem, wenn Dein Einkommen höher ist als die Geringfügigkeitsgrenze, und Du eine kürzere Karenz anstrebst.

Voraussetzung ist, dass Du durchgehend 182 Tage vor Beginn der Schutzfrist sozialversicherungspflichtig erwerbstätig in Österreich warst und kein Arbeitslosengeld oder ähnliches bezogen hast. Für Väter gilt: Vor Geburtstermin des Kindes muss die Erwerbstätigkeit bestehen.

Dir stehen 80 Prozent Deines Wochengeldtagsatz als Kinderbetreuungsgeld zur Verfügung. Das sind maximal 66 Euro Taggeld.

Die Bezugsdauer für einen Elternteil ist maximal zum vollendeten ersten Lebensjahres des Kindes vorgesehen. Wenn beide Elternteile KBG beantragen wollen, kann die Dauer bis zum vollendeten 14. Lebensmonat (426. Tag) betragen.

Die Zuverdienstgrenze bei geringfügiger Arbeit liegt hier bei 7.300 Euro pro Kalenderjahr.


Partnerschaftsbonus

Für beide Modelle des Kinderbetreuungsgeldes gibt es Anspruch auf den Partnerschaftsbonus, wenn sich Paare das KBG mindestens 60:40 aufteilen. Wenn jeder mindestens 124 Tage das KBG bezieht, stehen jedem Elternteil wiederum 500 Euro Bonus zu.

Alle Formulare und Broschüren findest Du übrigens beim Bundeskanzleramt: www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at. Oder Du wendest Dich an die Infoline zum Kinderbetreuungsgeld vom Bundeskanzleramt: 0800 240 014

Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld

Wenn Du eher weniger verdienst, kannst Du zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld (KBG Konto) Beihilfe beantragen:


Für Alleinerziehende:

  • die keinen gemeinsamen Haushalt mit dem anderen Elternteil haben
  • und ab dem 01.01.2020 nicht über 7.300 Euro verdient haben (bezogen auf das Kalenderjahr)

In Ehe- oder Lebensgemeinschaft:

  • wenn der beziehende Elternteil nicht mehr als als 7.300 Euro verdient
  • und der andere Elternteil nicht mehr als 16.200 Euro im Jahr.

❗️ Achtung: Wenn das Einkommen zu hoch ist bzw. die Zuverdienstgrenzen überschritten werden, fordert die Gebietskrankenkasse die Beihilfe teilweise oder ganz zurück.

Kinderbetreuungsgeld & Arbeitslosigkeit

Beim Kinderbetreuungsgeld als Konto ist ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe möglich: ebenfalls im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld. Du musst Dich jedoch mindestens 16 Stunden pro Woche arbeitsbereit zeigen.

Bei dem einkommensabhängigen Modell ist der Bezug von Arbeitslosengeld nicht zulässig.

Während der Elternkarenz kannst Du geringfügig beschäftigt sein, sofern Du die Zuverdienstgrenze beachtest.

Noch Fragen oder Sorgen?

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