Hilfen für Selbstständige

Hilfe für Selbstständige

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Schwanger und selbstständig – welche staatlichen Leistungen stehen mir zu?

Die Regelungen bezüglich Mutterschutz und finanzieller Leistungen sind für Selbstständige etwas anders, als für Arbeitnehmer. Hier findest Du genauere Infos, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es für selbstständige schwangere Frauen und Mütter gibt.

Mutterschutz für selbstständige Frauen

Während Arbeitnehmerinnen durch das Mutterschutzgesetz sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Zuhause bleiben müssen, gibt es für Selbstständige keinen gesetzlich festgelegten Mutterschutz. Es ist also ratsam, dass Du als Selbstständige für eine gewisse Schonzeit vor und nach der Geburt auf Dein Körpergefühl, den „gesunden Menschenverstand“ und Deinen Mutterinstinkt hörst.

Ausnahme: Wenn Du wegen einer wirtschaftlichen Abhängigkeit als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen bist. Eine solche „wirtschaftliche Abhängigkeit“ liegt vor, wenn die betreffende Person nicht direkt für den Markt, sondern nur für einen oder einzelne Auftraggeber arbeitet.

Dann besteht die Möglichkeit, dass Du anstelle des Mutterschutzes von der vertraglich vereinbarten Leistungspflicht gegenüber dem Vertragspartner befreit wirst.

Allerdings kannst Du, wenn Du das möchtest, auch normal weiterarbeiten. In diesem Fall darf der Vertragspartner nicht die Leistungserbringung verlangen. Er muss aber auch nicht die vereinbarte Vergütung bezahlen, wenn die Leistung nicht erbracht wurde.

Mutterschaftsgeld

Während des Mutterschutzes bekommt eine Frau in der Regel Mutterschaftsgeld als Ersatz für den Verdienst. Zwar steht Dir als Selbstständige kein Mutterschaftsgeld direkt zu, doch je nach abgeschlossener Versicherung erhältst Du stattdessen Kranken(tage)geld. In der Übersicht findest Du die einzelnen Regelungen:

Übersicht zur Regelung des Kranken(tage)geldes für Selbstständige

Versicherung

Leistungsanspruch

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch

Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch

Kein Mutterschaftsgeld

Mitglieder einer privaten Krankenversicherung mit abgeschlossener Krankengeldversicherung

Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes besteht während der Mutterschutzfristen

Quelle: https://www.bmfsfj.de/blob/94398/36e71549280a602f44d2e35fd1c302f8/mutterschutzgesetz-data.pdf

Für eine definitive und verbindliche Auskunft empfiehlt es sich, dass Du direkt Kontakt zu Deiner Krankenkasse aufnimmst – gerade, wenn Du privat versichert bist und einen individuellen Versicherungsvertrag hast.

ℹ️ Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld findest Du im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Elterngeld

Auch als Selbstständige oder Freiberuflerin kannst Du Elterngeld beantragen. Das soll Dir die Gelegenheit geben, die Zeit nach der Geburt mit Deinem Kind in Ruhe zu genießen.

Anspruchsdauer:

  • Ein Elternteil kann bis zu 12 Monaten einen Teil des Gehalts vom Staat gezahlt bekommen.
  • Bei Alleinerziehenden, sowie bei Eltern, die sich die Elternzeit teilen, handelt es sich dabei um insgesamt 14 Monate.
  • Genau wie Festangestellte haben auch Selbstständige die Möglichkeit, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus zu nutzen.


Höhe des Elterngeldes:

Je nachdem wie hoch der Verdienst des betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes war und ob nach der Geburt das Einkommen wegfällt und ob Geschwisterkinder vorhanden sind, variiert die Höhe des Elterngeldes. Bei Gering-Verdienern können bis zu 100 % des Gehalts ausgezahlt werden, ansonsten max. 65 %.

Welche Monate sind für die Berechnung des Elterngeldes bei Selbstständigen von Bedeutung?


Der Bemessungszeitraum ergibt sich aus dem letzten Wirtschaftsjahr (meist das Kalenderjahr). Dabei werden die Einkünfte von 12 Monaten betrachtet.

Eine Verschiebung der Bemessungszeit ist möglich, wenn die Frau schwangerschaftsbedingt im vorgesehenen Zeitraum krank war und dadurch Einkommensverluste hinnehmen musste. In diesem Fall wird bei einer genehmigten Beantragung das vorherige Wirtschaftsjahr betrachtet.

ℹ️ Weitere Informationen rund ums Thema Elterngeld findest Du auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder auf der des Familienportals.

Kindergeld

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann Kindergeld beantragen, sobald das Kind geboren ist; das gilt auch für selbstständige Eltern!

  • Der Antrag sollte mit einer Geburtsurkunde des Kindes schnellstmöglich nach der Geburt bei der Arbeitsagentur oder beim öffentlichen Dienst gestellt werden.
  • Du erhältst für jedes Kind 250€ Kindergeld pro Monat.
  • Bei mehreren Kindern kann ein Geschwisterbonus beantragt werden.


Mehr Informationen findest Du auch auf der Website der Bundesagentur für Arbeit

Unterhaltsvorschuss

Wenn Du alleinerziehend bist und keine bzw. unregelmäßige Unterhaltszahlungen für das Kind erhältst, hast Du die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt zu beantragen.


Seit dem 01. Januar 2023 beträgt der monatliche Unterhaltsvorschuss mindestens 187€ pro Kind und Monat.


Weitere Infos und Tipps

Gerne kannst Du Dich mit allem, was Dir rund um die Schwangerschaft vielleicht gerade Sorgen bereitet, an uns Beraterinnen wenden – wir nehmen uns gern Zeit für Dich.

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